Hotelrechnung treibt Wohnkosten im Pflegeheim
Der Bund erstattet Wohnkosten im Pflegeheim nach Durchschnittsmieten, in die in fünf Ländern Hotelzimmer für 3.737 Euro im Monat einflossen
Was ist passiert?
Wer im Alter oder wegen schwerer Behinderung Grundsicherung bezieht und in einer Pflegeeinrichtung oder einer besonderen Wohnform für Menschen mit Behinderung lebt, erhält seine Wohnkosten als Pauschale. Deren Höhe richtet sich nach der durchschnittlichen Warmmiete, die das Sozialamt vor Ort alleinlebenden Leistungsbeziehern als angemessen anerkennt. Seit 2014 erstattet der Bund den Ländern diese Leistungen vollständig. Im Bundeshaushalt 2025 waren dafür 11,75 Mrd. Euro eingeplant.
Der Durchschnitt soll die üblichen Wohnkosten in der Region abbilden. Was der Bundesrechnungshof bei Erhebungen in fünf Ländern vorfand, hatte damit wenig zu tun. Acht Grundsicherungsträger setzten die vereinbarte statt der bewilligten Miete an. In einem Fall flossen 980 Euro in die Rechnung ein, obwohl das Amt nur 516,59 Euro anerkannt und ausgezahlt hatte. Drei Träger zählten Paarhaushalte und Wohngemeinschaften mit, als lebte dort jeweils nur eine Person. Ein Träger rechnete rund 600 Fälle aus besonderen Wohnformen ein, also genau jene Menschen, deren Pauschale aus dem Durchschnitt erst ermittelt werden soll. Derselbe Träger nahm auch Menschen auf, die nach dem Ordnungsrecht im Hotel untergebracht waren und für die er bis zu 3.737 Euro im Monat zahlte. Das sind rund 125 Euro je Nacht (3.737 Euro geteilt durch 30 Tage), verbucht wie die Miete eines gewöhnlichen Einpersonenhaushalts.
Dazu kamen schlichte Übertragungsfehler. In einer Berechnungstabelle stand eine Warmmiete von 2.084,87 Euro, gezahlt worden waren 639,14 Euro. Der eingetragene Wert lag damit gut dreimal so hoch wie die tatsächliche Zahlung. Woher der Fehler kam, konnten die Prüfer nicht klären.
Jeder überhöhte Eintrag hob den Durchschnitt und damit die Pauschale für alle Heimbewohner im Bezirk. Die Rechnung ging an den Bund. Das Bundesarbeitsministerium räumte die Fehler ein, sprach von einer hohen Fehlerquote mit voraussichtlich erheblichen finanziellen Folgen und forderte alle Länder zur Überprüfung auf. Wie viel Geld zu viel geflossen war, stand beim Abschluss der Prüfung im September 2025 noch nicht fest.
Kritik
Ein Mietdurchschnitt, in den Hotelrechnungen, Wohngemeinschaften und Heimbewohner einfließen, ist kein Maßstab, sondern eine Einladung zur Überzahlung. Weil der Bund die Kosten vollständig trägt, hatten die Träger vor Ort wenig Anlass, genau zu rechnen, und erst der Rechnungshof deckte die Fehler auf. Wer jedes Jahr Milliarden erstattet, muss die Berechnungsgrundlagen selbst kontrollieren, statt sich auf ungeprüfte Tabellen zu verlassen. Die überzahlten Beträge müssen zügig beziffert und von den Ländern zurückgefordert werden.
Umsetzung des Arbeitspapiers des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 10. April 2019 "Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der besonderen Wohnform ab dem 1. Januar 2020 nach §42a Absatz 5 und 6 SGB XII", Bundesrechnungshof, 22. September 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.