Staatsbilanz

Bund/Weitere/Teure Kleinigkeit

Kletterturm als Hitzeschutz für 17.000 Euro

Als Hitzeschutz zahlte der Bund 17.000 Euro für einen Spielplatz mit Kletterturm, reine Wasserspiele hätten 4.500 Euro gekostet

Was ist passiert?

In der Corona-Krise legte das Bundesumweltministerium das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ auf. Kitas, Schulen, Pflegeheime und Kliniken sollten sich mit Bundesgeld gegen Hitze, Starkregen und Trockenheit wappnen, zugleich sollte die Wirtschaft schnelle Impulse bekommen. Bis Mai 2023 bewilligte ein vom Ministerium beauftragter Projektträger für 252 bauliche Vorhaben insgesamt 56 Mio. Euro. Der Bundesrechnungshof hat sich 100 davon genauer angesehen.

Ein Fall sticht heraus. Zur Abkühlung an heißen Sommertagen gab es 17.000 Euro für einen neuen Wasserspielplatz, die Förderquote lag bei 95 %. Geplant war eine „Verwunschene Mühle“: Wasserrinne und Matschtisch, dazu ein Wasserrad zum Klettern, ein Spielturm und ein Hangelbalken. Abkühlen lässt sich am Hangelbalken eher nicht. Eine reine Wasserspielanlage desselben Herstellers hätte 4.500 Euro gekostet. Bewilligt wurde also fast das Vierfache (17.000 geteilt durch 4.500).

Der Spielplatz blieb kein Einzelfall. Für einen 4 mal 4 Meter großen Sonnenschirm flossen 5.000 Euro, obwohl Schirme dieser Größe ohne Ständer schon für unter 500 Euro zu haben sind. Eine Grundschule mit rund 250 Kindern bekam einen Pavillon von 9 Quadratmetern, der am Ende 17.000 Euro kostete. Das sind rund 1.900 Euro je Quadratmeter (17.000 geteilt durch 9), und unterstellen können sich nur wenige der Schüler.

Ob es billiger gegangen wäre, hat der Projektträger nicht geprüft. Das Ministerium hält das für ausreichend: Die höherwertigen Ausführungen seien langlebig und brächten zusätzlichen Nutzen, eine Prüfung von Alternativen hätte nur Verwaltungsaufwand verursacht. Schließlich sei es um schnelles Wachstum gegangen. Zur Frage, warum der Bund überhaupt Wasserspielplätze und Sonnenschirme für einzelne Einrichtungen bezahlt, äußerte es sich nicht.

Kritik

Wer Steuergeld für Klimaanpassung verteilt, muss fragen, ob derselbe Zweck auch günstiger zu erreichen ist. Ein Kletterturm kühlt kein Kind, und ein Sonnenschirm muss nicht das Zehnfache des Marktpreises kosten. Der Verweis auf den Verwaltungsaufwand überzeugt nicht, denn ein Preisvergleich beim selben Hersteller ist schnell erledigt. Spielplätze und Schulhofpavillons sind Sache der Träger und Kommunen, der Bund hätte dieses Geld nicht mit der Gießkanne verteilen dürfen.

Ausgaben für das Förderprogramm „Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen“ (Fassung 2020) in den Jahren 2020 bis 2023 - Kapitel 1601 Titel 685 01 - Teil III: Geförderte Vorhaben, Bundesrechnungshof, 30. Juni 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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