Kostengrenze für Entwicklungshilfe wächst einfach mit
Bei Hilfsprojekten für 6,8 Mrd. Euro hob das Entwicklungsministerium die Kostengrenze in 3 von 4 Fällen an, zahlt aber Extragewinn fürs Kostenrisiko
Was ist passiert?
Bund. Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) gehört allein dem Bund und setzt für das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Entwicklungsprojekte in aller Welt um. 2024 nahm sie in ihrem gemeinnützigen Bereich 3,7 Mrd. Euro ein, davon 2,5 Mrd. Euro aus dem Etat des Ministeriums. Abgerechnet wird nach tatsächlich angefallenen Kosten. Bis 2017 durfte die GIZ deshalb mehr verlangen, als sie im Angebot veranschlagt hatte.
Nach einer früheren Rüge des Bundesrechnungshofs führte das BMZ zum 1. Januar 2018 eine Preisobergrenze ein. Die Einzelkosten eines Projekts sollten die Angebotssumme nicht mehr übersteigen, außer in fünf festgelegten Ausnahmefällen. Weil die GIZ damit ein Kostenrisiko übernehme, hob das Ministerium ihren Gewinnzuschlag deutlich an. Zuvor hatte er bei 1 Prozent gelegen. Ab 2023 wurde er wieder gesenkt, aber nicht auf den alten Stand.
Wie gut der Deckel hält, hat der Bundesrechnungshof nun nachgesehen. Von den befragten Fachreferaten, die Aufstockungen genehmigen, kannte nur eines die Obergrenze überhaupt. Zudem konnte die GIZ jederzeit ein Änderungsangebot einreichen, das mit einer inhaltlichen Änderung auch den Auftragswert anhob. Damit stieg die Grenze gleich für das ganze Projekt, einschließlich der ursprünglich vereinbarten Leistungen. Im Oktober 2021 liefen 718 Projekte mit Preisobergrenze und einem Auftragsbestand von 6,8 Mrd. Euro, im Schnitt rund 9,5 Mio. Euro je Projekt (6,8 Mrd. Euro geteilt durch 718). In 75,8 Prozent der Fälle wurde der Deckel nach oben verschoben, also bei rund drei von vier.
Ein weiteres Schlupfloch: Projekte, die vor 2018 begonnen hatten, unterliegen der Grenze gar nicht. Das Ministerium ließ sie weiterlaufen, bei 40 Prozent der Projekte im Prüfungszeitraum fanden die Prüfer Laufzeitüberschreitungen.
Das BMZ bestreitet, dass die GIZ Änderungsangebote zur Umgehung nutze. Wechselnde Rahmenbedingungen machten Anpassungen eben nötig. Die Prüfer hält das nicht für überzeugend.
Kritik
Der Bund zahlt der GIZ seit 2018 einen höheren Gewinnzuschlag als Ausgleich für ein Kostenrisiko, das sie wegen der vielen genehmigten Aufstockungen oft gar nicht trägt. Eine Obergrenze, die auf Antrag mitwächst, schützt den Steuerzahler nicht, sie macht die Projekte nur teurer. Das Ministerium hätte die ursprünglichen Kosten einfrieren, normale Preissteigerungen in Änderungsangeboten ablehnen und Altprojekte konsequent beenden müssen. Solange der Deckel nicht greift, gibt es auch keinen Grund für den erhöhten Zuschlag.
Beauftragung der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Teil II: Preisobergrenze, Bundesrechnungshof, 16. Dezember 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.