Krankenkassen versenken 400 Millionen in Bauprojekten
Zwölf bundesweite Krankenkassen verloren rund 400 Mio. Euro Versichertengeld mit Krediten für Bauprojekte, die es teils noch gar nicht gab
Was ist passiert?
Gesetzliche Krankenkassen geben nicht jeden Euro sofort aus. Ihre Rücklagen legen sie an, und das Gesetz ist dabei streng: Das Geld der Beitragszahler soll so angelegt werden, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint. Über die 58 bundesunmittelbaren Kassen wacht das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS). Es geht hier also nicht um Steuern, sondern um Beiträge, die jeder Versicherte Monat für Monat zahlt.
In der Null- und Negativzinsphase suchten zwölf dieser Kassen nach Ertrag und fanden ihn in Papieren, die auf Immobilienprojekten aufbauten: rund 0,9 Mrd. Euro flossen in immobilienbesicherte Schuldscheindarlehen, rund 0,2 Mrd. Euro in Inhaberschuldverschreibungen des Verius-Fonds. Als Sicherheit dienten teils Gebäude, die erst noch entstehen sollten. Mit der Zinswende 2022 gerieten die Projekte ins Stocken, die Zahlungen blieben aus. Bis Ende 2025 schrieben die Kassen rund 400 Mio. Euro ab, also mehr als jeden dritten angelegten Euro (400 Mio. von 1,1 Mrd. Euro, rund 36 Prozent). Manche Darlehen stehen nur noch mit zehn Prozent ihres ursprünglichen Betrags in den Büchern. Weitere Abschreibungen sind für 2026 angekündigt, der Fonds ist geschlossen.
Neu war die Sache für die Aufsicht nicht. Ihr Prüfdienst stieß 2017 erstmals auf ein solches Schuldscheindarlehen, 2019 auf eine Verius-Anleihe. Beide Male empfahl er ganz allgemein ein „qualifiziertes Risikomanagement“. Die Verius-Papiere waren in den Jahren 2020 bis 2022 Gegenstand von vier Aufsichtsprüfungen; gekauft wurden sie 2018, 2019 und noch 2021. Erst im September 2023, als das Geld nicht mehr floss, stellte das Amt per Rundschreiben klar, dass Bauprojekte, deren Wert nur auf Prognosen beruht, als Sicherheit nicht genügen.
Die Bundesregierung betont, die Papiere seien beim Kauf zulässig gewesen und die Aufsicht schulde keine Anlageberatung. Eine Anzeigepflicht für solche Geschäfte hält sie für kaum praktikabel. Die betreffende Anlageform soll zum 1. Januar 2027 gestrichen werden. Die Kassen klagen derweil gegen die beteiligten Finanzinstitute, die die Vorwürfe zurückweisen.
Kritik
Die Kassen haben Rücklagen ihrer Beitragszahler auf Bauprojekte gesetzt, deren Wert vor allem auf dem Papier stand, und das passt nicht zu einem Gesetz, nach dem ein Verlust ausgeschlossen erscheinen muss. Die Aufsicht kannte solche Anlagen sechs Jahre lang und beließ es bei allgemeinen Ratschlägen, bis die ersten Zahlungen ausfielen. Ein deutliches Wort 2017 oder spätestens bei den Verius-Prüfungen ab 2020 hätte zumindest den Kauf von 2021 verhindern können. Dass die riskante Anlageform nun gestrichen werden soll, ist richtig, für die bereits abgeschriebenen 400 Mio. Euro kommt es aber zu spät.
Drucksache 21/7880: Antwort auf die Kleine Anfrage - Drucksache 21/7556 - Berichte über Millionenverluste für Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen durch risikoreiche Immobilienfondsinvestments, Antworten auf Kleine Anfragen, 4. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.