Staatsbilanz

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Meeresschutzgeld für Besucherzentren an Land

Das Bundesumweltministerium zahlt 41,5 Mio. Euro Meeresschutzgeld für Besucherzentren am Wattenmeer, obwohl die Länder zuständig sind

Was ist passiert?

Wo Windenergieanlagen auf See entstehen, fließt Geld in einen besonderen Topf: die Meeresnaturschutzkomponente nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz. Das Gesetz bindet diese Mittel streng. Sie sollen dem Meeresnaturschutz dienen, und zwar möglichst in dem Naturraum, der vom Bau der Anlagen betroffen ist. Das Bundesumweltministerium verwaltet den Topf über einen eigenen Haushaltstitel, für 2025 sind dort 60 Mio. Euro veranschlagt.

Im Juli 2024 billigte der Haushaltsausschuss des Bundestages ein Konzept des Ministeriums, das Vorhaben für 51 Mio. Euro in diesen Topf verschiebt. Bezahlt werden sollten sie ursprünglich aus dem Bundesnaturschutzfonds. Nur 9,5 Mio. Euro davon sind für marine Projekte des Artenhilfsprogramms gedacht. Die übrigen 41,5 Mio. Euro gehen an sogenannte Wattenmeerzentren. Gemeint sind überwiegend Bauarbeiten an Besucherinformationszentren des UNESCO-Weltnaturerbes entlang der Küste. Von jedem umgebuchten Euro landen damit rund 81 Cent in Gebäuden an Land (41,5 von 51 Mio. Euro), mehr als viermal so viel wie für die Arten im Meer.

Für solche Häuser ist der Bund gar nicht zuständig. Naturschutz bezahlen grundsätzlich die Länder, auch die Pflichten aus der Welterbekonvention liegen bei dem Land, in dem das Naturerbe liegt. Ein eigener Geldbeitrag der Länder ist trotzdem nicht vorgesehen. Das Ministerium sieht das gelassen: Die Länder beteiligten sich ja, indem sie die Verwaltungsarbeit unentgeltlich erledigten.

Der Bundesrechnungshof sah das im Juli 2025 anders. Der Bund dürfe Wattenmeerzentren nur ergänzend fördern und nur mit besonderer Begründung, etwa wegen gesamtstaatlicher Repräsentation. Für Sanierungen von Besucherhäusern treffe das nicht zu. Zudem werde das Geld nicht, wie gesetzlich vorgesehen, im betroffenen Naturraum ausgegeben. Ob das Ministerium daraufhin umgesteuert hat, ist nicht bekannt.

Kritik

Geld, das per Gesetz dem Schutz des Meeres dient, gehört nicht in die Sanierung von Besucherhäusern an Land. Der Bund übernimmt hier eine Länderaufgabe fast vollständig, und die Länder steuern außer ihrer Verwaltungsarbeit nichts bei. Zugleich wird der Bundesnaturschutzfonds entlastet, indem man dessen Vorhaben in einen zweckgebundenen Topf umbucht. Das Ministerium sollte die Wattenmeerzentren aus der Meeresnaturschutzkomponente herausnehmen und die Länder ihre Häuser selbst bezahlen lassen.

Information über die Entwicklung des Einzelplans 16 (Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025, Bundesrechnungshof, 31. Juli 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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