Staatsbilanz

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Milliarden für Schulen, Prüfung per Ehrenwort

Der Bund zahlt 3,5 Milliarden Euro für Schulen armer Gemeinden, doch wo Länder keine Rechnungen prüfen, fallen neunmal weniger Fehler auf

Was ist passiert?

Mit 3,5 Mrd. Euro hilft der Bund finanzschwachen Kommunen, ihre Schulen zu sanieren. Das Programm läuft seit Mitte 2017 und endet Ende 2025. Umsetzen sollen es die Länder in eigener Regie. Das Bundesministerium der Finanzen soll dabei die Steuerungs- und Kontrollrechte des Bundes wahrnehmen. Der Bundesrechnungshof hat sich 182 geförderte Maßnahmen genauer angesehen.

Schon das Tempo ernüchtert. Nach fast acht Jahren waren zum 31. März 2025 erst 2,6 Mrd. Euro abgerufen, also 74,9 Prozent. Bei 70,3 Prozent der Maßnahmen meldeten die Kommunen Verzögerungen, am häufigsten wegen fehlenden Personals. In einem Landkreis waren die neuen Fenster nach weniger als zwei Monaten eingebaut. Das Geld rief der Landkreis erst 3,5 Jahre später ab.

Bemerkenswerter ist, wie die Länder hinterher kontrollieren. Sechs von ihnen begnügen sich mit einer einfachen Plausibilitätsprüfung, darunter Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Dafür beschreibt die Kommune ihr Projekt kurz und bestätigt pauschal, alle Regeln eingehalten zu haben. Von 79 so geprüften Maßnahmen fielen ganze drei auf, das sind 3,8 Prozent. Wo Länder Rechnungen einsehen und Baustellen besichtigen, traf es 18 von 52 Maßnahmen, also 34,6 Prozent. Die gründliche Prüfung stößt damit rund neunmal so oft auf Mängel (34,6 geteilt durch 3,8). Meist folgte daraus, dass weniger Kosten förderfähig waren.

Man könnte vermuten, dass genaues Hinsehen den Geldfluss bremst. Die Zahlen geben das nicht her. Bei vertiefter Prüfung dauerte die Abwicklung im Schnitt 165 Tage, bei der Schnellprüfung 275 Tage. Thüringen prüft streng und hatte trotzdem bereits sämtliche Mittel abgerufen. Wie viel Geld bei den lax kontrollierten Projekten falsch abgerechnet wurde, weiß niemand. Das Finanzministerium will die Empfehlungen des Rechnungshofs nun bei künftigen Programmen „einbeziehen“.

Kritik

Wer 3,5 Mrd. Euro verteilt, muss auch wissen wollen, wofür das Geld tatsächlich ausgegeben wurde. Eine pauschale Selbstbestätigung der Kommunen ist keine Kontrolle, sondern ein Freifahrtschein. Der Bund hätte gründliche Prüfungen zur Bedingung machen müssen, zumal sie nachweislich nichts verzögern. Dass das Finanzministerium erst bei künftigen Programmen umsteuern will, kommt für diese Milliarden zu spät.

Finanzhilfen nach dem Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (KInvFG): Analyse der Verfahrensdauern bei der Umsetzung der Maßnahmen im S chulsanierungsprogramm, Bundesrechnungshof, 8. August 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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