Ministerium verspricht Geld, das es nicht hat
Das Familienministerium des Bundes sagte Opfern von Kindesmissbrauch 53 Millionen Euro mehr Hilfe zu, als Geld da war, jedem ungeprüft 10.000 Euro
Was ist passiert?
Seit Mai 2013 unterhielt der Bund den Fonds Sexueller Missbrauch. Er sollte Menschen helfen, die als Kinder oder Jugendliche in der eigenen Familie sexualisierte Gewalt erlitten haben und bis heute unter den Folgen leiden. Aus dem Fonds wurden Sachleistungen bezahlt, die diese Folgen zumindest lindern sollten, grundsätzlich bis zu 10.000 Euro je Person. Verantwortlich war das Bundesfamilienministerium.
Von 2013 bis 2023 stellte der Bundestag dafür insgesamt 164 Mio. Euro bereit. Die Geschäftsstelle des Fonds verteilte die Zusagen allerdings nicht nach Bedarf. Sie bewilligte den Betroffenen pauschal den Höchstbetrag von 10.000 Euro, gleichgültig, was im Antrag stand. Auf Anweisung des Ministeriums fehlte in den Bescheiden der Vorbehalt, dass für die Abrechnung auch Haushaltsmittel vorhanden sein müssen. Eine Frist für die Abrechnung enthielten sie ebenfalls nicht.
Wohin das führt, ließ sich ausrechnen. Mitte November 2023 lagen die bewilligten Leistungen um mehr als 53 Mio. Euro über dem Fondsvolumen. Das ist rund ein Drittel aller Mittel, die der Bund in elf Jahren bereitgestellt hatte (53 von 164 Mio. Euro), oder der Gegenwert von mehr als 5.300 Bescheiden zum Höchstbetrag (53 Mio. Euro geteilt durch 10.000 Euro). Der Bundesrechnungshof sah darin eine Verletzung des Budgetrechts des Parlaments: Das Ministerium hatte den Bund zu Zahlungen verpflichtet, die kein Haushaltsplan vorsah.
Ende 2024 wurde der Fonds beendet, seit Januar 2025 gilt eine neue Richtlinie, die mit Finanzministerium und Rechnungshof abgestimmt ist. Im Haushaltsentwurf 2025 sind 53,2 Mio. Euro veranschlagt, um die bis Ende 2024 bewilligten und die 2025 noch zu bewilligenden Anträge zu bezahlen. 2023 waren es noch 32 Mio. Euro gewesen. Das Ministerium hat zugesagt, die haushaltsrechtlichen Vorgaben künftig zu beachten. Für eine Bundesbehörde sollte das eigentlich keine Ankündigung wert sein.
Kritik
Hilfe für Betroffene sexualisierter Gewalt ist eine wichtige Aufgabe, gerade deshalb muss das Geld nach Bedarf fließen und nicht nach Pauschale. Wer jedem Antragsteller den Höchstbetrag zusagt und dabei auf jeden Haushaltsvorbehalt verzichtet, verteilt Geld, das er nicht hat, und schiebt die Rechnung in spätere Haushalte. Das Ministerium hätte jeden Antrag am tatsächlichen Bedarf messen und seine Zusagen an die vorhandenen Mittel binden müssen. Dass es dafür erst einer Rüge des Rechnungshofs und des Endes des Fonds bedurfte, ist ein Armutszeugnis für die Haushaltsführung.
Information über die Entwicklung des Einzelplans 17 (Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend ) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025, Bundesrechnungshof, 4. Juli 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.