Rentenkasse verteilt seit 20 Jahren nur Broschüren
Bis zu 120.000 Euro Beiträge fehlen pro Person, weil sich Selbstständige wie Hebammen nicht melden; die Rentenversicherung weiß das seit 20 Jahren
Was ist passiert?
Wer als Lehrerin, Hebamme oder Pflegekraft auf eigene Rechnung arbeitet, ist häufig trotzdem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Seit 2001 müssen sich diese Selbstständigen innerhalb von drei Monaten nach Beginn ihrer Tätigkeit selbst bei der Rentenversicherung melden. Zuständig ist vor allem die Deutsche Rentenversicherung Bund. Sie ist der größte der 16 Träger und hat 46.000 solcher Personen erfasst.
Wie viele es tatsächlich sind, weiß niemand. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass sich bei einem Drittel der geprüften Fälle die Betroffenen zu spät oder gar nicht gemeldet hatten. Manche fielen nur zufällig auf, etwa bei einer Kontenklärung oder einem Versorgungsausgleich. Die Verspätung reichte bis zu 24 Jahre. Einige Selbstständige trafen die Nachforderungen hart, in anderen Fällen waren die Beiträge bereits verjährt. Je nicht erfasster Person entgehen der Rentenkasse rund 5.000 Euro im Jahr. Bei 24 Jahren Verspätung sind das rechnerisch 120.000 Euro (24 mal 5.000 Euro) für eine einzige Person. Später droht obendrein Grundsicherung im Alter aus dem Bundeshaushalt.
Neu ist das alles nicht. Die DRV Bund kennt die Lücke seit mehr als 20 Jahren. Ihre Antwort darauf: Broschüren, Internetseiten, Beratungsstellen und eine Kooperation mit Gründerportalen, die ebenfalls seit zwei Jahrzehnten läuft. Weitere Maßnahmen ergreift sie nicht. Ob jemand meldepflichtig ist, sollen die Selbstständigen nach „eigener ernsthafter Prüfung“ selbst klären. Wer sich dabei irrt, bleibt eben unentdeckt.
Naheliegend wäre eine engere Zusammenarbeit mit Finanzämtern und Gewerbeämtern, bei denen jede Gründung ohnehin gemeldet werden muss. Die DRV Bund setzt stattdessen auf den Gesetzgeber: Die Koalition plant eine Versicherungspflicht für alle neuen Selbstständigen, die Behörde hofft dabei auf ein automatisches Meldeverfahren über die Finanzämter. Das hatten allerdings schon die beiden Vorgängerkoalitionen vor. Geregelt wurde bis heute nichts.
Kritik
Eine Behörde, die seit zwei Jahrzehnten von ihrer Erfassungslücke weiß und weiter nur Broschüren verteilt, nimmt Beitragsausfälle und verjährte Forderungen sehenden Auges hin. Die Pflicht, Versicherte zu erfassen, liegt bei der DRV Bund und lässt sich nicht auf die Selbstständigen abwälzen. Statt auf ein Gesetz zu warten, das schon drei Koalitionen angekündigt haben, sollte sie sofort mit Finanz- und Gewerbeämtern Wege finden, Gründer gezielt anzusprechen. Jeder Fall, der früh auffällt, schützt Rentenkasse, Bundeshaushalt und die Betroffenen selbst vor teuren Überraschungen.
Bemerkungen 2025: DRV Bund erfasst seit Jahrzehnten versicherungspflichtige Selbstständige nur lückenhaft (Nr. 24), Bundesrechnungshof, 28. April 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.