Staatsbilanz

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Rentenpaket kostet den Bund 210 Milliarden

Der Bund zahlt höhere Renten und mehr Mütterrente allein, bis 2040 rund 210 Mrd. Euro, gut drei Viertel davon erst nach Ende der Zusage 2031

Was ist passiert?

Fast ein Viertel seiner Ausgaben überweist der Bund an die gesetzliche Rentenversicherung. Für 2025 sind 122,5 Mrd. Euro veranschlagt, bei einem Bundeshaushalt von 503 Mrd. Euro. Die Rentenkasse selbst schrieb 2024 ein Defizit von 0,8 Mrd. Euro, ihre Rücklage schmilzt, ab 2027 wird ein höherer Beitragssatz erwartet. In genau dieser Lage plant die Bundesregierung neue Leistungen.

Das Rentenpaket 2025 soll das Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent festhalten. Nach der bisherigen Formel wäre es allmählich gesunken. Hinzu kommt die Mütterrente III: Für vor 1992 geborene Kinder sollen drei statt zweieinhalb Jahre Erziehungszeit zählen, Kostenpunkt anfangs 5 Mrd. Euro im Jahr. Beides soll der Bund über eine eigens erfundene „Erstattung“ allein tragen. Beitragszahler und Rentner bleiben bei der Finanzierung außen vor.

Auf dem Papier endet die Haltelinie 2031, die Rechnung endet dort nicht. Weil die Renten dauerhaft auf einem höheren Pfad bleiben, zahlt der Bund weiter, allein im Jahr 2040 voraussichtlich 15,4 Mrd. Euro für das Rentenniveau. Bis 2031 summieren sich beide Vorhaben auf rund 45 Mrd. Euro, bis 2040 auf rund 210 Mrd. Euro. Gut drei Viertel der Kosten, nämlich 165 Mrd. Euro (210 minus 45), fallen also erst nach 2031 an.

Pikant ist ein Blick zurück. Von 2024 bis 2027 kürzt derselbe Bund seine Zuschüsse an die Rentenkasse um 1,2 Mrd. Euro jährlich, begründet mit der „derzeit guten Finanzlage“. Der Rechnungshof liest darin vor allem eines: Der Haushalt stößt an seine Grenzen. Die Erstattung für das Rentenniveau allein im Jahr 2040 entspricht fast dem 13-Fachen dieser Kürzung (15,4 geteilt durch 1,2).

Einen günstigeren Weg hat der Rechnungshof aufgezeigt. Da die Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre steigt, könnte auch der Standardrentner statt 45 künftig 47 Beitragsjahre haben. Das Rentenniveau bliebe bei 48 Prozent, die Rentensteigerungen fielen in der Übergangszeit nur etwas geringer aus. Das Arbeitsministerium lehnte ab, weil sich die Renten sonst von den Löhnen abkoppeln würden. Dabei hängen sie nach der neuen Formel ohnehin auch an den Beitragssätzen von vier Sozialversicherungszweigen.

Kritik

Wer ein Rentenversprechen bis 2031 gibt und die Rechnung bis 2040 und darüber hinaus weiterreicht, verschiebt Lasten bewusst in künftige Haushalte. Die Mehrkosten von rund 210 Mrd. Euro allein dem Bund aufzubürden, setzt zudem den Mechanismus außer Kraft, der Lasten zwischen Beitragszahlern, Rentnern und Steuerzahlern verteilt. Ein Bund, der eben noch Rentenzuschüsse kürzen musste, kann sich dauerhafte Milliardenzusagen dieser Größenordnung nicht leisten. Die Leistungsausweitungen gehören auf den Prüfstand, und der günstigere Weg über eine angepasste Standardrente hätte ernsthaft verfolgt werden müssen.

Finanzielle Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung: ausgewählte rentenpolitische Vorhaben, Bundesrechnungshof, 22. Juli 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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