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Steuervorteil für Computer ohne Gesetz

Das Bundesfinanzministerium lässt seit 2021 Computer sofort voll von der Steuer abziehen statt über drei bis fünf Jahre, ohne Gesetz

Was ist passiert?

Das Bundesfinanzministerium gibt mit Zustimmung der Länder sogenannte BMF-Schreiben heraus. Darin steht, wie die Finanzämter die Steuergesetze einheitlich auslegen sollen. Neue Steuervorteile darf so ein Schreiben nicht schaffen, das darf nur der Gesetzgeber. In einem Bericht an den Haushaltsausschuss vom Juni 2025 listet der Bundesrechnungshof auf, wie oft das Ministerium diese Grenze überschritten hat.

Das bekannteste Beispiel stammt vom Februar 2021. Damals setzte das Ministerium die Nutzungsdauer von Computern und Software von drei oder fünf Jahren auf ein Jahr herab. Statt eines Drittels oder eines Fünftels des Kaufpreises lässt sich seitdem der ganze Betrag im ersten Jahr absetzen, also 100 statt 33 oder 20 Prozent. Als Begründung nannte das Ministerium die Förderung der Digitalisierung. Der Rechnungshof empfahl schon im April 2021, die Regel aufzuheben und ins Gesetz zu schreiben. Das Ministerium hielt ein Gesetz für überflüssig. Zum Zeitpunkt des Berichts gab es noch immer keins.

Die Regel zog weitere nach sich. Leasingverträge für Computer hätten nun nur noch zehn bis elf Monate laufen dürfen. Das Ministerium half mit einer Ausnahme, die es nicht amtlich veröffentlichte.

Auch bei Unfällen auf dem Arbeitsweg weicht das Ministerium vom Gesetz ab. Nach seiner Weisung dürfen Beschäftigte die Unfallkosten zusätzlich zur Entfernungspauschale absetzen, obwohl der Bundesfinanzhof das 2019 ausdrücklich ausgeschlossen hat.

Bei den Kassen ging es umgekehrt. Laut Gesetz mussten Betriebe ihre elektronischen Kassensysteme ab dem 1. Januar 2020 dem Finanzamt melden. Das Ministerium setzte diese Pflicht aus, weil es zuerst einen elektronischen Meldeweg schaffen wollte. Nun sollen die Meldungen bis zum 31. Juli 2025 eingehen, fünfeinhalb Jahre später. Ausgerechnet das Gesetz gegen manipulierte Kassen lag damit jahrelang brach.

Das Ministerium sieht darin kein Problem. Die Regeln begünstigten die Steuerpflichtigen, deshalb sei kein Streit zu erwarten. Der Rechnungshof sieht das anders. Nach seiner Einschätzung entgehen Bund und Ländern so Steuern, auf die niemand per Beschluss verzichtet hat.

Kritik

Jeder Steuervorteil kostet Bund und Länder Einnahmen, und über einen solchen Verzicht hat allein das Parlament zu entscheiden. Das Ministerium hätte die Sofortabschreibung für Computer 2021 als Gesetzentwurf vorlegen müssen. Stattdessen beharrte es vier Jahre lang auf einem Rundschreiben, obwohl Rechnungshof, Wissenschaftlicher Dienst und Wirtschaftsprüfer widersprachen. Dass ein Ministerium ein Urteil des Bundesfinanzhofs schlicht nicht anwendet und eine gesetzliche Meldepflicht jahrelang aussetzt, ist nicht hinnehmbar.

Verwaltungsregelungen ohne Rechtsgrundlage, Bundesrechnungshof, 13. Juni 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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