Witwenrente mit eingebauter Fehlerquelle
Das Bundesarbeitsministerium lässt die Kürzung von 5,2 Mio. Witwenrenten um eigenes Einkommen kompliziert, obwohl fast 9 von 10 Fehlern daher kommen
Was ist passiert?
Stirbt ein Ehepartner, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung eine Witwen- oder Witwerrente. Wer nach dem Tod des geschiedenen Partners ein Kind erzieht, kann eine Erziehungsrente erhalten. Beide Renten sollen den weggefallenen Unterhalt ersetzen. Deshalb wird eigenes Einkommen der Hinterbliebenen angerechnet, soweit es die Freibeträge übersteigt. Allein bei den Witwen- und Witwerrenten betrifft das derzeit 5,2 Mio. Fälle, also jede fünfte Rente im Bestand.
Was nach einer schlichten Rechnung klingt, ist ein Geflecht aus Sonderregeln. Das Gesetz kennt fünf Arten anrechenbaren Einkommens, mal zählt das Vorjahr, mal das laufende Jahr. Um vom Brutto zum Netto zu kommen, sieht es 18 verschiedene Pauschalquoten vor, im Schnitt mehr als drei je Einkommensart. Jedes Jahr zum 1. Juli wird neu gerechnet, auch bei Minijobs, die an der Rentenhöhe nichts ändern. Vermögenseinkommen muss die Sachbearbeitung teils nach Steuerrecht bestimmen, einer Materie, die die Rentenversicherungsträger selbst als fachfremd bezeichnen.
Das Ergebnis zeigte eine Stichprobe des Bundesrechnungshofes zu Erziehungsrenten bei allen 16 Rentenversicherungsträgern: Von zehn Bearbeitungsfehlern gingen fast neun auf die Einkommensanrechnung zurück. Die Träger behelfen sich mit Abkürzungen, die das Gesetz nicht hergibt. Bei sogenannten Nullrenten wird das Einkommen gar nicht mehr überprüft, und beim vorgeschriebenen 10 %-Vergleich verfährt jeder Träger anders, manche immer, manche nur teilweise, manche nie.
Neu ist das alles nicht. Bereits im November 2023 stimmten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Deutsche Rentenversicherung Bund auf Arbeitsebene ein Papier mit Vereinfachungsvorschlägen ab. Darin werden Optionen samt Vor- und Nachteilen aufgelistet, entschieden wird nichts. In seiner Stellungnahme zum Bericht vom Oktober 2025 verwies das Ministerium erneut auf genau dieses Papier und kündigte an, die Empfehlungen in seine weiteren Überlegungen einzubeziehen. Nach rund 23 Monaten steht damit fest, dass weiter überlegt wird. Der Bundesrechnungshof zweifelt offen am ernsthaften Handlungswillen des Ministeriums.
Kritik
Ein Regelwerk, an dem fast neun von zehn Bearbeitungsfehlern hängen, bindet Personal und gefährdet korrekte Rentenzahlungen bei Millionen Hinterbliebenen. Das Bundesarbeitsministerium kennt die Schwachstellen und die Lösungsvorschläge seit Jahren, legt aber nur ein unverbindliches Arbeitspapier vor. Es muss jetzt konkrete Gesetzesänderungen vorschlagen: weniger Abzugsquoten, klare Prüfpflichten und eine Anrechnung auf Grundlage der Daten, die den Finanzbehörden ohnehin vorliegen. Jedes weitere Jahr des Abwartens kostet Arbeitszeit in den Rentenversicherungen, die für eine einfache und fehlerarme Bearbeitung fehlt.
Einkommensanrechnung bei Renten wegen Todes, Bundesrechnungshof, 9. Oktober 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.