4 Millionen Euro für einen Parkbrunnen
Chemnitz saniert den Brunnen im Stadthallenpark für 4 Millionen Euro, für Eishallen-Kühlanlage und Feuerwehrtore mit 2,3 Millionen fehlt das Geld
Was ist passiert?
Aus dem 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaschutz erhält der Freistaat Sachsen 4,838 Mrd. Euro, verteilt auf die Jahre 2025 bis 2036. Der Stadt Chemnitz stehen daraus im pauschalen Investitionsbudget 8.818.722 Euro im Jahr für Sachinvestitionen zu. Über die Verwendung entscheidet die Stadt mit einer Vorhabensliste, die Landesdirektion bewilligt sie, ohne auswählen zu dürfen. Der Stadtrat beschloss diese Liste am 27. Mai 2026.
Auf ihr steht unter Nummer 5 die Sanierung des Brunnens im Stadthallenpark. Dafür sind 4 Mio. Euro angesetzt, Planung und Bau sollen von 2027 bis 2029 laufen. Der Stadtrat übernahm die Position unverändert aus dem Verwaltungsvorschlag. Wofür die Summe im Einzelnen gebraucht wird, steht in den Unterlagen nicht. Der Brunnen war offenbar schlicht gesetzt.
Die Größenordnung zeigt ein Blick auf die Nachbarn in der Liste. Für die Feuerlöschübungsanlage sind 700.000 Euro vorgesehen, der Brunnen kostet damit fast das Sechsfache (4,0 Mio. : 0,7 Mio. = 5,7). Die Sanierung der Feuerwehr in Stelzendorf ist mit 1,8 Mio. Euro angesetzt, gut die Hälfte des Brunnens je Vorhaben. Und gemessen am Jahresbudget von rund 8,8 Mio. Euro verschlingt der Brunnen 45 Prozent (4,0 Mio. : 8,82 Mio.).
Dabei war das Geld knapp. Nach dem Beschluss blieben von 105.719.976 Euro nur 13.726 Euro ungebunden. Nicht auf die Liste schaffte es etwa die Erneuerung der Kältetechnik im Jutta-Müller-Eissportzentrum für 1,8 Mio. Euro. Die Anlage ist nach Angaben der antragstellenden Fraktion 30 Jahre alt, verschlissen und fällt womöglich aus. Ebenfalls fehlt die Instandsetzung von Toren und Heizung am Feuerwehrgerätehaus in Rabenstein für 500.000 Euro.
Kritik
Vier Millionen Euro für einen einzelnen Brunnen sind eine Summe, die sich nicht von selbst versteht, zumal ein Teil der Liste Feuerwehrhäuser und Sportanlagen mit handfestem Sanierungsbedarf betrifft. Wer knappe Investitionsmittel verteilt, muss zuerst das bedienen, was verschleißt oder die Sicherheit betrifft, und darf die Zierde nicht vorziehen. Der Brunnen hätte nach Aufwand und Dringlichkeit abgespeckt oder zeitlich nach hinten geschoben werden müssen. Dass für Tore, Heizung und Kältetechnik am Ende nichts übrig blieb, während ein Brunnen vier Millionen Euro bekommt, ist schwer zu vermitteln.
B-094/2026: Umsetzung des Sachsenfondsgesetzes - Teil 2 - im Rahmen des pauschalen Investitionsbudgets gemäß § 4 Kommunalinvestitionskraftstärkungsverordnung (KomInvStärkVO), Ratsinformationssystem der Stadt Chemnitz, 27. Mai 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.