Staatsbilanz

Stadt/Düsseldorf/Finanzrisiko

140 Millionen Euro für Eigenheime und Mieten

Düsseldorf will bis 2027 140 Millionen Euro günstige Kredite für Neubauten vergeben, doch nur 4,4 Millionen Euro fließen bis 2029 zurück

Was ist passiert?

Wer in der Landeshauptstadt Wohnraum schaffen oder ein neu gebautes Eigenheim beziehen will, kann sich vom Amt für Wohnungswesen helfen lassen. Die Stadt vergibt dafür seit Jahren Darlehen. Seit Juni 2024 gibt es zusätzlich das „Impulsprogramm Wohnungsneubau“, das neue Mietwohnungen und selbst genutztes Wohneigentum fördern soll.

Der Unterschied zur bisherigen Eigentumsförderung ist erheblich. Dort gibt es einen Grundbetrag von 40.000 Euro und 10.000 Euro je Kind, und das Einkommen darf die Grenze um bis zu 60 Prozent überschreiten. Im Impulsprogramm sind es 150.000 Euro Grundbetrag und 50.000 Euro je Kind, anfänglich zinslos, und das Einkommen darf die Grenze um bis zu 90 Prozent überschreiten. Für eine Familie mit zwei Kindern macht das 250.000 Euro (150.000 + 2 × 50.000) statt 60.000 Euro (40.000 + 2 × 10.000). Das ist rund das Vierfache.

Die Dimension des Programms ist beträchtlich. Bis 2027 sind Förderzusagen von insgesamt 140 Mio. Euro geplant, davon sind bisher 8 Mio. Euro bereitgestellt. Im Haushaltsentwurf stehen für 2026 Auszahlungen von 34 Mio. Euro und für 2027 von 49,8 Mio. Euro. Wie sich die Summe auf Miet- und Eigentumsförderung verteilt, geht aus der Vorlage nicht hervor.

Dem steht wenig Rückfluss gegenüber. Bis 2029 erwartet die Stadt aus dem Programm Tilgungen von zusammen 4,4 Mio. Euro (0,48 + 1,4 + 2,52 Mio. Euro). Das sind etwa 3 Prozent der 140 Mio. Euro (4,4 : 140). Die Verwaltung nennt das Ganze einen „Impuls“, und das Wort ist in diesem Zusammenhang wohl bewusst gewählt: Es klingt nach einem einmaligen Anstoß, nicht nach einer Daueraufgabe für den Haushalt.

Kritik

Ein zinsloses Darlehen von 250.000 Euro für eine vierköpfige Familie ist ein erheblicher Vorteil, den die Allgemeinheit finanziert. Haushalte, deren Einkommen bis zu 90 Prozent über der Förderschwelle liegt, brauchen eine Hilfe in dieser Höhe kaum. Öffentliches Geld sollte dort ankommen, wo der Zugang zu Wohneigentum sonst scheitern würde. Die Einkommensgrenze und die Darlehenshöhe sollten sich deshalb eher am bisherigen Eigentumsprogramm orientieren, und auch die Zinsfreiheit sollte zeitlich und in ihrem Umfang eng begrenzt bleiben.

AWM/007/2026: Haushaltsplan-Entwurf 2026, Ratsinformationssystem der Stadt Düsseldorf, 9. Februar 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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