Staatsbilanz

Stadt/Düsseldorf/Folgekosten

Parkausweis in Düsseldorf: 180 statt 30 Euro

Düsseldorf will für den Anwohner-Parkausweis bis zu 180 statt 30 Euro im Jahr, nennt es Verwaltungsgebühr und plant 5,3 Millionen Euro Mehreinnahmen

Was ist passiert?

In Düsseldorf gibt es 45 Bewohnerparkgebiete, in denen Anwohner mit einem Ausweis am Straßenrand parken dürfen. Rund 54.000 Ausweise sind derzeit ausgegeben. Sie kosten 30 Euro im Jahr, ein Betrag, der in Düsseldorf seit 1993 nicht angepasst wurde. Seit das Land Nordrhein-Westfalen die Preisgestaltung 2022 den Kommunen überlassen hat, kann die Stadt die Gebühr selbst festlegen. Das will sie nun erstmals tun.

Der Rat soll am 12. November 2026 beschließen, dass der Ausweis ab dem 1. März 2027 je nach Zone 80, 120 oder 180 Euro im Jahr kostet. Die Zonen übernimmt die Stadt von ihren Parkscheinautomaten: Zone I ist der Innenstadtring, Zone II die heutige Umweltzone, Zone III der Rest. Wer im Innenstadtring wohnt, zahlt damit das Sechsfache (180 : 30), im übrigen Stadtgebiet immer noch das 2,7-Fache (80 : 30). Offiziell geht es um mehr Flächengerechtigkeit und darum, den ruhenden Verkehr vorrangig in den privaten Raum zu verlegen.

Bemerkenswert ist, wie die Vorlage die Gebühr beschreibt: als „reine Verwaltungsgebühr“, weshalb bei vorzeitiger Rückgabe nichts erstattet wird. Die Arbeit hinter dem Ausweis ist in allen Zonen dieselbe, und rund 60 Prozent der Anträge laufen ohnehin vollständig digital. Die Staffelung begründet die Stadt dennoch nicht mit dem Aufwand, sondern damit, dass sie sich an den Tarifen der Parkscheinautomaten orientiere. Einen Anspruch auf einen freien Parkplatz begründet der Ausweis auch künftig nicht.

An den Einnahmen lässt die Vorlage keinen Zweifel. Die Stadt erwartet Mehrerträge von rund 2,3 Mio. Euro für 2027 und rund 5,3 Mio. Euro für 2028, ein Abschlag von 20 Prozent ist schon eingerechnet. Auf die 54.000 Ausweise verteilt sind das rechnerisch rund 98 Euro mehr je Ausweis (5,3 Mio. : 54.000). Für Parkraumuntersuchungen und Parkscheinautomaten sollen 2027/2028 davon 524.000 Euro bereitgestellt werden. Gemessen am Mehrertrag von 2028 ist das etwa ein Zehntel.

Kritik

Eine Gebühr für einen Verwaltungsvorgang, der überall gleich abläuft, darf nicht je nach Wohnlage um das 2,25-Fache schwanken (180 : 80). Wer sie als reine Verwaltungsgebühr bezeichnet, muss sie am Aufwand je Ausweis ausrichten, und der sinkt mit der Digitalisierung eher, als dass er steigt. Wenn die Stadt Parkraum lenken oder Einnahmen erzielen will, sollte sie das offen sagen und nicht über eine Gebühr abwickeln, die ihre Höhe an den Parkscheinautomaten bemisst. Dass nur etwa ein Zehntel des erwarteten Mehrertrags für parkbezogene Zwecke vorgesehen ist, verstärkt den Eindruck einer Haushaltsabgabe.

OVA/082/2026: Gebührenordnung für das Bewohnerparken (Bewohnerparkgebührenordnung), Ratsinformationssystem der Stadt Düsseldorf, 13. Juli 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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