Staatsbilanz

Stadt/Duisburg/Fehlender Bedarf

30 Millionen für Duisburgs Stadion, Zweck offen

Duisburg will 30 Millionen Euro Bundesgeld für sein Stadion reservieren, ohne zu sagen wofür; alle anderen Sportstätten bekommen zusammen nur 7,2 Millionen

Was ist passiert?

Über zwölf Jahre reicht das Land Nordrhein-Westfalen insgesamt 21,3 Mrd. Euro aus einem Bundesinvestitionsprogramm an die Kommunen weiter. Das Geld soll den Investitionsstau abbauen. Duisburg stehen daraus pauschal rund 301,46 Mio. Euro zu, also etwa 25,1 Mio. Euro im Jahr. Die Stadt besitzt unter anderem die Schauinsland-Reisen-Arena, ein Stadion in städtischem Eigentum.

Die Verwaltung legte dem Rat im April 2026 einen Verteilungsvorschlag vor. Die Hälfte der Summe, rund 150,7 Mio. Euro, soll in Schulen und Kitas fließen. Weitere rund 60,3 Mio. Euro sind für die Sanierung städtischer Liegenschaften und für Klimamaßnahmen vorgesehen. Beim Rest von rund 90,4 Mio. Euro wird es interessant: 30 Mio. Euro sollen bereits beschlossene Investitionen der DVG gegenfinanzieren, 12 Mio. Euro die Straßensanierung und 18 Mio. Euro Rad- und Gehwege. Die letzten 30 Mio. Euro, genau ein Zehntel des gesamten Budgets, sollen die „Refinanzierung dringend erforderlicher Investitionen“ in die Arena ermöglichen.

Welche Investitionen das sein sollen, verrät die Vorlage nicht. Eine Liste mit konkreten Maßnahmen, Zeitplänen und Kostenschätzungen soll der Rat erst im zweiten Halbjahr 2026 bekommen. Beschlossen werden sollte also zuerst die Summe, später das Wofür.

Die Verwaltung begründet ihr Vorgehen mit der angespannten Haushaltslage. Wer Fördermittel bereits eingeplanten Vorhaben zuordne, entlaste den städtischen Haushalt, weil Zuschüsse und Zinsen sinken. Das mag erklären, warum bestehende Projekte bevorzugt werden. Es erklärt aber nicht, warum ausgerechnet das Stadion ein Zehntel des Gesamtbudgets bekommen soll.

Zum Vergleich: Für die Sanierung aller übrigen kommunalen Sportstätten sind nur rund 7,2 Mio. Euro vorgesehen. Das Stadion soll damit mehr als das Vierfache erhalten (30 : 7,2 ≈ 4,2). Auch die Jahrespauschale von 25,1 Mio. Euro würde die Arena allein übersteigen.

Kritik

Ein Zehntel des gesamten Infrastrukturbudgets für ein einzelnes Stadion darf nicht als Pauschalposten mit dem Etikett „dringend“ beschlossen werden. Wer 30 Mio. Euro reserviert, muss zuerst sagen können, was damit gebaut oder saniert wird und warum es nicht aus dem laufenden Betrieb der Arena zu bezahlen ist. Die Stadt sollte erst die Maßnahmenliste mit Kosten vorlegen und dann über die Summe entscheiden. Solange das nicht geschieht, bevorzugt Duisburg ein Gebäude gegenüber Straßen, Radwegen und den übrigen Sportstätten, die bei der Verteilung deutlich weniger bekommen.

26-0514: Verwendung der Sachinvestitionsmittel gemäß § 2 Absatz 2 des Gesetzes über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036 (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036), Ratsinformationssystem der Stadt Duisburg, 27. April 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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