Fußgängerzone, die keine bleiben soll
In Essen-Kupferdreh kostet die Kehrtwende bei der fast fertigen Hofstraße rund 96.000 Euro.
Was ist passiert?
Das Zentrum des Essener Stadtteils Kupferdreh zwischen Marktplatz und S-Bahn-Station wird seit Jahren im Rahmen der Stadterneuerung umgebaut. Als letzter Abschnitt entstehen eine Stellplatzanlage mit 87 Stellplätzen, ein größerer Marktplatz, ein neuer Platz am offengelegten Deilbach und eine teilweise Fußgängerzone in der Hofstraße. Der Rat gab am 6. Dezember 2022 den Baubeginn frei.
Jetzt, da die Hofstraße größtenteils umgebaut ist, melden sich Zweifler. Gewerbetreibende halten die zeitlich beschränkten Ausnahmen für Lieferfahrzeuge und Kunden für unzureichend und sehen ihre Wirtschaftlichkeit gefährdet. Außerdem wird befürchtet, dass nachts ohne Autoverkehr die soziale Aufsicht fehlt.
Die Verwaltung schlägt deshalb einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich vor. Die Hofstraße bliebe Einbahnstraße, zugelassen wären voraussichtlich 20 km/h. Doch gebaut wurde eine Straße ohne Fahrbahn. Damit eine solche erkennbar wird, könnten rund 60 Stilpoller im Abstand von drei Metern aufgestellt werden, und die sechs Parkplätze müssten markiert werden. Das kostet etwa 21.000 Euro. Hinzu kommen 75.000 Euro, weil der Einmündungsbereich zur Bahnstraße nochmals umgebaut werden muss: Die barrierefreie Querung wurde gebündelt gebaut, soll nun aber an jeder Straßenseite einzeln entstehen. Von den 96.000 Euro fließen damit knapp 80 Prozent (75.000 : 96.000) in den Umbau von etwas, das gerade erst entstanden ist.
Einen Baustopp bis zur Entscheidung erwägt die Stadt nicht, denn die Baufirma könnte Schadensersatz verlangen. Gebaut wird also weiter, bis der Rat am 18. November 2026 entscheiden soll. Die Vorlage räumt selbst ein, dass vom ursprünglichen Konzept einer Aufenthaltsfläche ohne Fahrzeugverkehr dann nur Geschwindigkeitsbeschränkung und Gestaltung übrig bleiben. Zusätzlich fallen jährlich 3.376 Euro an kalkulatorischen Kosten an (1.776 Euro Zinsen plus 1.600 Euro Abschreibung). Bezahlt werden soll aus dem Sammeltopf „Erneuerung von Straßenteilanlagen“.
Kritik
Eine Fußgängerzone, deren Eignung für die Geschäfte erst bei fast fertigem Bau infrage gestellt wird, ist offenkundig nicht mit den Betroffenen abgestimmt worden. Wer Straßen umgestaltet, muss Anlieger und Gewerbetreibende einbinden, bevor Pflaster verlegt wird, und nicht erst, wenn nur noch Umbau bleibt. Nun zahlen die Bürger zweimal: für die erste Lösung und für die Korrektur, die dem eigentlichen Ziel der Aufenthaltsqualität sogar weniger dient. Die Stadt sollte klären, ob sich ein Teil der 96.000 Euro mit der Baufirma noch vermeiden lässt, und künftig Nutzungskonzepte vor dem Baubeschluss mit den Betroffenen festzurren.
1676/2026/6: Sanierung Kupferdreh: Zweckbestimmung Hofstraße, Ratsinformationssystem der Stadt Essen, 3. November 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.