286.000 Euro im Jahr pro Ratsfraktion
In Gelsenkirchen wollen sich vier Parteien im Stadtrat selbst 286.000 Euro jährlich je Fraktion zahlen, und das Geld soll automatisch steigen
Was ist passiert?
Gelsenkirchen ist eine Großstadt im Ruhrgebiet, deren Rat seine Fraktionen aus der Stadtkasse unterstützt, damit sie ihre Arbeit leisten können. Wie viel Geld dafür fließt, haben die Fraktionen selbst in der Hand. Die Fraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie die FDP-Ratsgruppe stellten gemeinsam einen Antrag, die Zuwendungen ab dem 1. Januar 2026 neu zu regeln. Sie sind also Antragsteller und Empfänger in einem.
Vorgesehen sind ein Sockelbetrag von 28.000 Euro je Fraktion, ein Personalkostenzuschuss von 15.000 Euro je Stadtverordnetem für die ersten zehn Mitglieder und eine Zuwendung von 900 Euro im Monat je Kopf. Für eine Fraktion mit zehn Mitgliedern ergibt das: 28.000 Euro plus 150.000 Euro (10 mal 15.000) plus 108.000 Euro (10 mal 900 mal 12 Monate), zusammen 286.000 Euro im Jahr. Je Stadtverordnetem sind das 28.600 Euro, gut 2.380 Euro im Monat. Wer mehr als zehn Mitglieder hat, bekommt für jedes weitere noch 11.200 Euro im Jahr (7.000 Euro plus 12 mal 350 Euro).
Dazu kommen ein kostenloser Raum bis 20 Quadratmeter samt Nebenkosten, ein einmaliger Sachmittelzuschuss von 7.000 Euro für die Wahlperiode und die Erlaubnis, Rücklagen von bis zu 20 Prozent der Jahreszuwendung zu bilden. Alle Beträge sollen ab 2027 jedes Jahr steigen: Sockel und Kopfpauschale um die Inflationsrate, der Personalzuschuss um die Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst. Einen Verwendungsnachweis verlangt der Antrag ausdrücklich nur für den Personalkostenzuschuss und den Sachmittelzuschuss, nicht für die 900 Euro je Kopf. Ob der Rat den Antrag so beschlossen hat, ist nach der Vorlage offen.
Kritik
Wer über sein eigenes Geld entscheidet, muss besonders zurückhaltend sein. Hier haben die Nutznießer die Summe selbst festgelegt und sich gleich eine automatische Steigerung für alle Folgejahre mitbeschlossen. Eine Pauschale von 900 Euro je Kopf und Monat ohne Nachweis lädt zur freien Verwendung ein. Zuwendungen sollten am tatsächlichen Bedarf der Fraktionsarbeit ausgerichtet, vollständig belegt und regelmäßig vom Rat neu beschlossen werden, statt sich von selbst zu erhöhen.
1003825: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der Ratsgruppe FDP zu TOP Ö 2.1 "Zuwendungen an Fraktionen, Gruppen und Einzelmandatsträger" der Sitzung des Rates der Stadt am 23.01.2026, Ratsinformationssystem der Stadt Gelsenkirchen, 23. Januar 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.