Umkleide für 4,9 statt 3,3 Millionen Euro
In Gelsenkirchen wird das Umkleidehaus am Sportplatz 1,66 Mio. Euro teurer, doch Fördergeld steigt nur um 190.410 Euro, den Rest zahlt die Stadt
Was ist passiert?
An der Sportanlage Valentinstraße in Gelsenkirchen-Nord stand ein Umkleidegebäude, das nicht mehr zu retten war. Es wurde abgerissen, an gleicher Stelle soll ein Ersatzneubau entstehen. Die Stadt hatte dafür Fördermittel beim Projektträger Jülich beantragt und einen Bescheid über 2.329.590 Euro erhalten.
Als die Politik zustimmte, standen 3,269 Mio. Euro im Plan, und zwar laut Verwaltung als detaillierte Kostenberechnung. Inzwischen rechnet die Stadt mit 4,9275 Mio. Euro. Das sind 1.658.500 Euro oder knapp 51 Prozent mehr (4,9275 minus 3,269 Mio. Euro).
Die Gründe lesen sich wie eine Liste dessen, was man vorher hätte wissen können. Eine Kanalbefahrung zeigte, dass die Entwässerung des alten Gebäudes marode war und der Revisionsschacht auf einem Privatgrundstück lag. Allein die Tiefbauplanung samt Regenrückhaltung und Drosselbauwerk schlägt mit rund 430.000 Euro zu Buche. Die Außenanlagen waren mit 131.400 Euro angesetzt und werden jetzt auf rund 510.000 Euro geschätzt, fast das Vierfache. Dazu kommen rund 218.500 Euro höhere Honorare und rund 500.000 Euro für gestiegene Materialpreise. Die frühen Zahlen für Tiefbau und Außenanlagen waren nach Angaben der Verwaltung nur vorläufige Schätzwerte, weil es an Personal fehlte, sie genauer zu berechnen.
Die Förderung hält mit den Kosten nicht Schritt. Der Fördergeber hat zwar eine Erhöhung zugesagt, aber nur bis zur Höchstsumme von 2,52 Mio. Euro, also um 190.410 Euro. Damit sinkt der Anteil der Förderung an den Gesamtkosten rechnerisch von gut 71 Prozent (2,33 von 3,27 Mio. Euro) auf gut 51 Prozent (2,52 von 4,93 Mio. Euro). Bleibt es bei der Höchstsumme, trägt die Stadt rund 1,47 Mio. Euro mehr als geplant (1.658.500 minus 190.410 Euro). Mögliche Terminverschiebungen würden laut Verwaltung noch geprüft, der Dialog mit dem Fördergeber sei „eng und positiv“.
Kritik
Ein Gebäude, das abgerissen wird, hat einen Untergrund und eine Entwässerung, und beides lässt sich vor der Kostenberechnung untersuchen. Wer Tiefbau und Außenanlagen nur grob schätzt, legt dem Rat eine Zahl vor, die mit der Wirklichkeit wenig zu tun hat. Dass solche Posten dann fast um das Vierfache wachsen, ist keine Überraschung, sondern die Folge einer Planung, die an der falschen Stelle gespart hat. Vor dem Beschluss hätte die Stadt Leistungen einkaufen oder Kosten belastbar ermitteln müssen, statt den Mehrbedarf nachträglich dem städtischen Haushalt aufzubürden.
1007676: Überschreitung der Wesentlichkeitsgrenze gemäß § 25 Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 13 der Haushaltssatzung der Stadt Gelsenkirchen Errichtung des Ersatzneubaus des Umkleidegebäudes der Sportanlage Valentinstr. 74 a, 45896 Gelsenkirchen, Ratsinformationssystem der Stadt Gelsenkirchen, 9. Juli 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.