Staatsbilanz

Stadt/Gelsenkirchen/Fehlender Bedarf

2,7 Millionen Euro für Beratung ohne Beschluss

Gelsenkirchen zahlte 2024 und 2025 rund 2,72 Millionen Euro an Verbände für Beratung von Zuwanderern, ohne dass ein Ausschuss zustimmte

Was ist passiert?

Gelsenkirchen hat viele Zuwanderer aus Südosteuropa und Geflüchtete, und in einigen Stadtteilen gibt es entsprechend viel Beratungsbedarf. Die Stadt lässt deshalb fünf Wohlfahrtsverbände in Beratungsstellen in den Quartieren Neuankömmlinge bei Behördengängen, Schulden, Wohnungssuche oder Nachbarschaftsstreit unterstützen. Das Programm heißt „GEmeinsam im Quartier“, läuft seit dem 1. April 2023 und geht auf eine Flüchtlingshilfe zurück, die seit 2016 besteht. Es wird allein aus dem städtischen Haushalt bezahlt, höchstens 1.394.000 Euro im Jahr.

Geprüft wurden nun die Jahre 2024 und 2025. In dieser Zeit flossen 1.343.680 Euro und 1.376.507 Euro an die Träger, zusammen rund 2,72 Mio. Euro. Die Rechnungsprüfung hält die Arbeit der Träger für zielführend. Doch sie stieß auf ein grundsätzliches Problem: Nach der Hauptsatzung entscheidet über freiwillige Zuschüsse der zuständige Fachausschuss. Hier hatte aber nur der Verwaltungsvorstand der Verwaltung 2018 eine Vorlage zustimmend zur Kenntnis genommen. Im Bildungsausschuss war das Programm nie. Die Prüfer erklärten diese Legitimation bei einem Betrag von rund 1,4 Mio. Euro im Jahr für nicht ausreichend. Das zuständige Referat will den Beschluss nun nachholen.

Auffällig ist auch, was die Zahlen zeigen. Beim DRK sanken die Beratungen von 2.580 auf 1.217, also um 53 Prozent, die Zahlung aber nur von 281.497 auf 255.391 Euro, rund 9 Prozent. Je Beratung stiegen die Kosten von rund 109 auf rund 210 Euro (281.497 : 2.580 und 255.391 : 1.217). Ursache waren zwei Entlassungen im Herbst 2025. Das ändert nichts daran, dass der Festbetrag weitgehend floss.

Kritik

Ein Programm von knapp 1,4 Mio. Euro im Jahr gehört vor dem Start in den Fachausschuss, nicht erst nach drei Jahren auf Anmahnung der Rechnungsprüfung. Die Politik konnte so weder Ziele noch Höhe noch Laufzeit bestimmen. Wer mit Festbeträgen finanziert, muss zumindest Mindestleistungen vereinbaren, damit sich Zahlung und Beratungsleistung nicht so weit voneinander entfernen wie beim DRK. Die Verträge hätten außerdem vor Abschluss rechtlich geprüft werden müssen.

1008795: Prüfung der Umsetzung des Förderprogrammes „GEmeinsam im Quartier“ und des Projektes „Fit in Deutsch“ im Referat 47: Zuwanderung und Integration, Ratsinformationssystem der Stadt Gelsenkirchen, 15. September 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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