Schloss Berge: 13 Millionen ohne Pächter
Gelsenkirchen will 13 der 21 Millionen Euro für den Umbau zum Hotel aus Landesgeld zahlen, bevor feststeht, wer es betreibt
Was ist passiert?
Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Kommunen mit dem Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 pauschale Fördermittel zugewiesen. Gelsenkirchen darf daraus 164,75 Mio. Euro verplanen. Das Geld ist an Förderbereiche gebunden, einer davon ist die energetische Sanierung von Liegenschaften. Die Verwaltung hat der Politik nun eine Liste mit Vorhaben vorgelegt. Dort stehen neue Grundschulen, eine Sporthalle und ein Hundezwinger. Und ein Schloss.
Schloss Berge im Stadtteil Buer ist denkmalgeschützt und soll grundlegend saniert werden. Danach soll es wieder betrieblich genutzt werden, mit Hotellerie, Gastronomie und Events. Dafür soll das Schloss langfristig an einen oder mehrere Betreiber verpachtet werden. Wer das sein wird, steht noch nicht fest: Ein Interessenbekundungsverfahren läuft, es soll in der zweiten Jahreshälfte 2026 abgeschlossen werden. Die Planung der Sanierung und der Ertüchtigung für den künftigen Betrieb hat die städtische Entwicklungsgesellschaft GE GmbH bereits im Oktober 2025 übernommen.
Die Gesamtkosten beziffert die Stadt auf 21 Mio. Euro. Davon sollen rund 13 Mio. Euro aus dem Infrastrukturgesetz kommen, also gut 60 Prozent (13 : 21 = 0,62). Begründet wird das damit, dass die Sanierung eine „grundlegende energetische Sanierung“ umfasse. Das mag stimmen. Dass dabei ein Gebäude für den Gewinnbetrieb eines noch unbekannten Pächters hergerichtet wird, erwähnt die Vorlage zwar, rechnet es aber nicht als Kostenfaktor aus.
Zum Vergleich: Für die gesamte energetische Dachsanierung und Photovoltaik an allen städtischen Objekten sind 20 Mio. Euro vorgesehen. Das Schloss allein soll mit 13 Mio. Euro also zwei Dritteln davon entsprechen (13 : 20 = 0,65). Die Bereichsquote für energetische Sanierung liegt bei 33 Mio. Euro, das Schloss würde davon knapp 40 Prozent beanspruchen (13 : 33 = 0,39). Im Jahr 2026 werden für das Schloss erst Auszahlungen von rund 0,5 Mio. Euro erwartet. Gebaut wird noch lange nicht, die Fertigstellung ist für 2030 angesetzt.
Die Vorlage selbst gibt an, dass eine unmittelbare finanzielle Belastung nicht begründet werde. Für den Rat bedeutet das: Er soll der Verwendung zustimmen, bevor der Pächter feststeht.
Kritik
Pauschale Infrastrukturmittel sollen allen Bürgern nützen, nicht dem späteren Geschäft eines privaten Hoteliers. Wer ein Schloss für Hotel und Events herrichtet, muss die Kosten sauber trennen: Was dient dem Klimaschutz am Gebäude, was nur dem künftigen Betrieb? Der Pächter sollte an den Ertüchtigungskosten beteiligt werden, bevor Steuergeld in Millionenhöhe fließt. Und vor der Mittelzusage sollte feststehen, wer das Schloss betreibt und welche Pacht er zahlt.
1007740: Verwendung der Fördermittel aus dem “Gesetz über den Nordrhein-Westfalen-Plan für gute Infrastruktur 2025 bis 2036” (NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036), Ratsinformationssystem der Stadt Gelsenkirchen, 9. Juli 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.