33 Millionen für Rathaus mit Rissen in Halle
Halle will das Stadthaus am Marktplatz für 33 Millionen Euro sanieren, doch die Ursache der Risse ist nach 13 Jahren noch unbekannt
Was ist passiert?
Am Marktplatz von Halle steht das denkmalgeschützte Stadthaus. Hier tagt der Stadtrat, hier werden Paare getraut, und hier feiert die Stadtgesellschaft ihre besonderen Anlässe. Das Haus ist marode, und die Stadt will es grundhaft sanieren. Bezahlen soll das zu großen Teilen das Sondervermögen des Bundes für Infrastruktur und Klimaneutralität: Im Grundsatzbeschluss der Stadt sind dafür 33 Mio. Euro vorgesehen.
Wie es um das Gebäude steht, räumte die Verwaltung im Februar 2026 auf eine Anfrage der SPD-Fraktion selbst ein. Seit 13 Jahren werden die Risse im Mauerwerk per Monitoring beobachtet, die Schadensursachen sind „derzeit unklar“. Die Fassade wölbt sich sichtbar nach außen, 2023 musste die Turmspitze abgenommen werden. Das Dachtragwerk ist nur provisorisch mit Stahlkonstruktionen gesichert, die Haustechnik wurde zuletzt mit Notreparaturen am Laufen gehalten. Die vorhandenen Gutachten sind zum Teil mehr als zehn Jahre alt und unvollständig. Beauftragt ist bisher nur ein Generalplaner für die Leistungsphasen 1 und 2, die Grundlagenermittlung läuft noch. Die Bauuntersuchungen sollten erst in den folgenden Wochen beginnen.
Trotzdem legt sich die Stadt fest: Über die 33 Mio. Euro hinaus seien „nach derzeitigem Stand“ keine weiteren Mittel nötig. Eine Verkleinerung der Maßnahme schließt sie aus, das entspreche dem Stadtratsbeschluss von 2021. Zudem präge das Stadthaus den Marktplatz und sei ein „repräsentatives Aushängeschild“. Dies ist die Haltung der Verwaltung, sie ersetzt aber keinen Befund. Eine Aufschlüsselung der Kosten soll erst nach der Bewilligung folgen. Als Faustformel nennt die Stadt 20 bis 25 Prozent Baunebenkosten, 10 bis 20 Prozent Risikozuschlag und 4 Prozent Baupreissteigerung pro Jahr. Auf 33 Mio. Euro gerechnet, wären allein 4 Prozent jährlich 1,32 Mio. Euro (33 Mio. × 0,04). Erste Ergebnisse der Prüfung sollen Ende des zweiten Quartals 2026 vorliegen.
Kritik
Eine Summe festzuschreiben, bevor die Schadensursache bekannt ist, ist ein Blindflug mit fremdem Geld. Wer ein Gebäude mit wachsenden Rissen, wölbender Fassade und notgesichertem Dach sanieren will, muss zuerst wissen, was kaputt ist, und dann rechnen. Dass keine weiteren Mittel nötig sein sollen und zugleich keine Reduzierung möglich ist, nimmt der Stadt jeden Spielraum und dem Rat die Kontrolle. Sinnvoll wäre eine Kostenobergrenze erst nach den Bauuntersuchungen und eine abgestufte Planung, die auch eine kleinere Lösung prüft.
VIII/2026/02282: Anfrage der SPD-Fraktion Stadt Halle (Saale) zur Beschlussvorlage Grundsatzbeschluss zur Umsetzung des Sondervermögens des Bundes Infrastruktur und Klimaneutralität in der Stadt Halle (Saale): Vorlagen-Nummer: VIII/2026/02213, Ratsinformationssystem der Stadt Halle (Saale), 25. Februar 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.