Miete für ein Haus, das keiner nutzen kann
Seit Oktober 2020 mietet Karlsruhe ein unbenutzbares Gebäude, der Ausstieg allein für die nächsten vier Jahre würde nach Schätzung aus dem Gemeinderat rund 1,3 Mio. Euro sparen.
Was ist passiert?
Karlsruhe muss sparen. Rund 60 Mio. Euro sollen im Haushalt 2026 eingespart werden, zu großen Teilen dadurch, dass die Stadt ihren eigenen Gesellschaften weniger Verluste ausgleicht und deren Gewinne abschöpft. Ein Stadtrat wollte im März 2026 wissen, wo die Stadt selbst Geld liegen lässt. Die Antwort führt in die Lammstraße.
Dort mietet die Stadt seit Oktober 2020 bei der Volkswohnung das Gebäude Lammstraße 9. Der Vertrag läuft fest bis zum 31.12.2030. Im derzeitigen Zustand kann das Haus nach Auskunft der Verwaltung nicht genutzt werden. Erforderlich seien umfangreiche Modernisierungen, vor allem an der Haustechnik, dazu Umbauten für den künftigen Nutzer.
Einen solchen Nutzer gibt es inzwischen zumindest auf dem Papier. Das Ordnungsamt soll das Gebäude im Rahmen seines „Gebäudekonzepts 2030/2035“ beziehen. Die Kostenprognose stützt sich auf eine Schätzung aus dem Jahr 2022, als schon einmal eine Umplanung im Raum stand. Einen Teil der Kosten soll die Volkswohnung tragen. Wie groß dieser Teil ist, bleibt offen. Offen ist auch, wann überhaupt saniert und eingezogen wird. Einen Zeitplan will die Verwaltung erst vorlegen, wenn einer weiteren vertiefenden Prüfung zugestimmt und die Maßnahme mit der Volkswohnung abgestimmt ist.
Aussteigen kann die Stadt nicht. Vor Ende 2030 hat sie kein einseitiges Rücktrittsrecht. Der Fragesteller beziffert das Einsparpotenzial eines Ausstiegs auf rund 1,3 Mio. Euro für die nächsten vier Jahre. Das sind rund 325.000 Euro im Jahr oder etwa 27.000 Euro im Monat (1,3 Mio. Euro geteilt durch 48 Monate). Von der gut zehnjährigen Vertragslaufzeit waren im März 2026 bereits rund fünfeinhalb Jahre verstrichen.
Ganz in der Nähe steht noch ein Gebäude leer. Die Hebelstraße 13 ist seit dem Auszug des Hauses der Fraktionen im Sommer 2023 ungenutzt. Dort soll studentisches Wohnen entstehen, eine Vorlage zur Verwertung war für die Zeit vor der Sommerpause 2026 angestrebt.
Kritik
Wer ein Gebäude anmietet, das sich ohne umfassende Sanierung gar nicht nutzen lässt, und sich dabei für mehr als zehn Jahre bindet, zahlt jahrelang für leere Räume. Bevor die Stadt den Vertrag unterschrieb, hätte feststehen müssen, wer einzieht, was die Herrichtung kostet und wer sie bezahlt. Jetzt muss Karlsruhe schnell entscheiden, ob sich die Sanierung lohnt, oder mit der Volkswohnung über eine Auflösung verhandeln. Eine Stadt, die bei ihren Töchtern Gewinne abschöpft, sollte zuerst die eigenen Leerstände beenden.
2026/0169/2: Haushaltswirtschaftliche Sperre 2026, Ratsinformationssystem der Stadt Karlsruhe, 20. März 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.