Staatsbilanz

Stadt/Karlsruhe/Fördergeld-Mitnahme

Obstgarten am falschen Ort

Karlsruhe legt für 100.000 Euro Fördergeld einen Obstgarten am Stadtrand an, obwohl er laut Stadt in der Innenstadt mehr fürs Klima brächte

Was ist passiert?

Hohenwettersbach ist ein Stadtteil am Rand von Karlsruhe, der nach Angaben der Stadt bislang kein richtiges Ortszentrum hat. Auf einer Fläche von mehr als 5.000 Quadratmetern soll dort ein „Urbaner Waldgarten“ entstehen: Obstbäume, Beerensträucher, Gemüsebeete, Sitzbänke und ein Treffpunkt für die Nachbarschaft. Rund 100.000 Euro stehen dafür aus einem Förderprogramm der staatlichen KfW bereit. Die Stadt trägt 20 Prozent der Sachkosten und anteilig die Stelle des Projektleiters.

Der Ortschaftsrat wollte wissen, ob ein solcher Garten anderswo nicht mehr für das Stadtklima bringen würde. Das Gartenbauamt antwortete in seiner Stellungnahme vom Sommer 2026 erstaunlich offen: Im innerstädtischen Gebiet wäre die Wirkung „sicherlich gewinnbringender“. Den Ausschlag gab etwas anderes. In Hohenwettersbach gibt es bereits einen Verein, der den Garten übernehmen kann, und das Geld muss bis Juli 2028 ausgegeben sein, sonst verfällt es. Der Förderzeitraum wurde schon einmal verlängert. Der Standort richtet sich also nach dem Kalender, nicht nach dem Nutzen.

Auch die Kostenschätzung lohnt einen Blick. Für Bodenanalysen, Biotopkartierung und die Moderation von Planungsworkshops sind 19.100 Euro vorgesehen, für die Pflanzen selbst nur 15.000 Euro. Bevor der erste Obstbaum steht, ist damit fast jeder fünfte Euro für Gutachten und Gesprächsrunden verplant (19.100 von 100.000 Euro). Reicht das Geld nicht, darf die Stadt nichts nachlegen. Dann wird eben kleiner gepflanzt.

Nach der für Frühjahr 2028 geplanten Übergabe soll der Verein Pflege, Bewässerung und Ersatzpflanzungen übernehmen, bezahlt aus Mitgliedsbeiträgen. Wie viel Arbeit das bedeutet, kann die Verwaltung noch nicht abschätzen. Die Nutzungsvereinbarung ist nicht geschrieben, die Haftung offen, eine Versicherung gegen Vandalismus gibt es nicht. Gebunden ist die Fläche dennoch bis mindestens 2045. Im Zweifel, räumt das Gartenbauamt selbst ein, muss die Stadt für Schäden aufkommen.

Kritik

Fördergeld wird hier dort ausgegeben, wo es am schnellsten abfließt, und nicht dort, wo es am meisten bewirkt. Dass die Verwaltung den klimatisch besseren Standort selbst benennt und trotzdem den bequemeren wählt, zeigt, wie sehr Förderfristen die Planung bestimmen. Hinzu kommt eine fast zwanzigjährige Bindung, bei der Pflege, Haftung und Vandalismusschäden auf einen Verein abgewälzt werden sollen, dessen Belastbarkeit niemand kennt. Bevor ein Spaten in die Erde geht, müssten diese Fragen vertraglich geklärt sein, und das Geld hätte in den Standort mit dem größten Nutzen fließen sollen.

2026/0598: Urbaner Waldgarten, Ratsinformationssystem der Stadt Karlsruhe, 4. August 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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