Köln-Haus für 428 Euro im Monat
Köln gibt das 550 Quadratmeter große Herrenhaus Thurner Hof für 80 Jahre fast geschenkt her, 1,8 Millionen Euro weniger, ohne Baugenehmigung
Was ist passiert?
Der Thurner Hof am Rand von Köln-Dellbrück ist eine denkmalgeschützte Hofanlage, die seit 1911 der Stadt gehört. Das Herrenhaus aus dem 16. Jahrhundert steht auf einem 568 Quadratmeter großen Grundstück und hat rund 550 Quadratmeter Bruttogrundfläche. Zuletzt nutzte es die Volkshochschule. Inzwischen gibt es dafür keine städtische Nutzung mehr, und das Haus wurde saniert.
Nun soll die Stadt es für 80 Jahre im Erbbaurecht an eine gemeinnützige soziokulturelle Initiative vergeben. Als Erbbauzins verlangt sie 5.137,50 Euro im Jahr, das sind 0,75 Prozent des Grundstückswerts von 685.000 Euro. Umgerechnet kostet das Haus damit rund 428 Euro im Monat, bei 550 Quadratmetern Bruttogrundfläche etwa 78 Cent je Quadratmeter. Die Begründung: Ein Ratsbeschluss von 2024 sieht für soziokulturelle Nutzungen diesen Vorzugssatz vor.
Für Büros und weitere Wohnungen verlangt die Stadt dagegen selbst 4 Prozent. Das wären auf das ganze Grundstück gerechnet 27.400 Euro im Jahr (685.000 × 0,04). Der Unterschied beträgt 22.262,50 Euro jährlich, über 80 Jahre knapp 1,8 Mio. Euro (22.262,50 × 80), ohne Preisanpassung gerechnet.
Dazu kommen weitere Zugeständnisse. Bis zu zwölf Monate lang soll gar kein Zins fließen, wenn der Pächter das Haus herrichtet. Größere Investitionen darf er außerdem mit dem Erbbauzins verrechnen. Wie weit das den Zins drücken kann, steht im Vertragstext, nicht in der Vorlage. Die Mitglieder des Biogarten-Arbeitskreises dürfen Keller und WC unentgeltlich mitnutzen.
Unklar ist zudem, ob das Vorhaben überhaupt umsetzbar ist. Eine Baugenehmigung für die geplante Nutzung gibt es nicht. Das Grundstück liegt in zweiter Reihe und hat keine rechtlich gesicherte Zufahrt. Die Stadt weist selbst darauf hin, dass die baurechtlichen Fragen nicht abschließend geprüft sind. Als haushaltsmäßige Auswirkung gibt die Vorlage dennoch „Nein“ an.
Kritik
Wer ein städtisches Baudenkmal fast verschenkt und den ohnehin niedrigen Zins noch durch eine zinsfreie Phase und verrechenbare Investitionen weiter kürzt, verzichtet über 80 Jahre auf erhebliche Einnahmen. Dass die Vorlage dies als Vorgang ohne haushaltsmäßige Auswirkung führt, ist nicht nachvollziehbar. Vor der Vergabe hätten Baurecht und Zufahrt geklärt sein müssen, damit der Vorzugspreis nicht für ein Haus gewährt wird, dessen Nutzung gar nicht genehmigt ist. Zudem sollte die Verrechnung von Investitionen betragsmäßig gedeckelt werden, damit der Zins nicht faktisch gegen null sinkt.
3434/2025: Herrenhaus am Thurner Hof in Köln-Dellbrück, Ratsinformationssystem der Stadt Köln, 18. Februar 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.