Staatsbilanz

Stadt/Krefeld/Finanzrisiko

Krefeld: Steuer für Firmen fast doppelt so hoch

Krefeld verlangte für Firmengrundstücke 995 statt 506 für Wohnhäuser, nach Gerichtsurteilen soll nun überall der gleiche Satz von 680 gelten

Was ist passiert?

Krefeld ist eine Großstadt in Nordrhein-Westfalen, die nach der bundesweiten Grundsteuerreform ihre Hebesätze neu festlegen musste. Das Land hatte den Kommunen dafür eine Möglichkeit eröffnet: Wohn- und Nichtwohngrundstücke dürfen unterschiedlich hoch besteuert werden. Krefeld nutzte sie.

Im Dezember 2024 beschloss der Rat für die Grundsteuer B einen Hebesatz von 506 v.H. für Wohngrundstücke und 995 v.H. für Nichtwohngrundstücke. Der höhere Satz liegt um 96,64 Prozent über dem niedrigeren (995 : 506 = 1,966). Auf 1.000 Euro Messbetrag zahlte der Eigentümer eines Wohnhauses damit 5.060 Euro, der Eigentümer eines Betriebsgrundstücks 9.950 Euro. Dem Rat waren damals beide Varianten samt rechtlichen Folgen vorgestellt worden, zwei Rechtsgutachten lagen der Vorlage bei.

Dann kamen die Gerichte. Im Dezember 2025 hob das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Bescheide aus vier Städten auf, weil höhere Sätze für Nichtwohngrundstücke gegen die Steuergerechtigkeit verstoßen. Rein fiskalische Gründe reichten nicht. Im März 2026 erklärte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Satzung der Stadt Hilden (1.300 zu 650 v.H.) für teilnichtig. Die Krefelder Verwaltung hält das Urteil für übertragbar, weil die Spreizung fast identisch ist. Gegen die Stadt sind bereits Verfahren anhängig. Beide Urteile sind nicht rechtskräftig, eine höchstrichterliche Klärung dürfte nach Einschätzung der Verwaltung mehrere Jahre dauern.

Deshalb soll der Rat am 29.4.2026 einen einheitlichen Satz von 680 v.H. beschließen, und zwar rückwirkend zum 1.1.2026. Die differenzierten Sätze bedeuteten ein „enormes fiskalisches Ausfallrisiko“, so die Verwaltung. Für jedes betroffene Jahr müssten Rückstellungen gebildet werden. Zudem rechnet sie mit zahlreichen Widersprüchen und Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung, denen stattzugeben wäre. Der Planansatz für 2026 liegt bei 51.414.400 Euro. Die 4 Mio. Euro Mindererträge des Jahres 2025 gehen laut Vorlage allerdings auf ein gesunkenes Messbetragsvolumen zurück, nicht auf die Urteile.

Kritik

Die Stadt hat 2024 einen Hebesatz beschlossen, dessen rechtliche Risiken ihr nach eigener Darstellung bekannt waren, und dafür vor allem ein fiskalisches Ziel verfolgt. Gerade dieser Zweck trägt nach den Urteilen die höhere Belastung der Nichtwohngrundstücke nicht. Nun drohen Widersprüche, Aussetzungen der Vollziehung und Rückstellungen, die der Haushalt in angespannter Lage tragen muss. Die Stadt hätte von Beginn an den einheitlichen Satz wählen und das Risiko gar nicht erst eingehen sollen.

816/26 -: - Verwaltungsvorlage Festlegung des Hebesatzes für die Erhebung der Grundsteuer ab dem 01.01.2026 und Beschluss über die Hebesatzsatzung für die Realsteuerhebesätze der Stadt Krefeld, Ratsinformationssystem der Stadt Krefeld, 29. April 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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