Staatsbilanz

Land/Sachsen/Fördergeld-Mitnahme

6,4 Millionen für Wasserstoffrohr bei BMW

Sachsen und die EU zahlen BMW in Leipzig 6,4 Mio. Euro für 1.790 Meter Rohr, das Land sagt aber, es fördere keine Wasserstoffnetze

Was ist passiert?

In Leipzig betreibt die BMW Group ein Autowerk. Dessen Lackiererei, Gebäude 40 auf dem Werksgelände, soll künftig Wasserstoff erhalten. Dafür muss eine Leitung vom H2-Kernnetz bis zur Lackiererei verlegt werden, rund 1.790 Meter lang. Das Vorhaben ist für die Jahre 2025 bis 2029 bewilligt.

Der Freistaat Sachsen steuert dafür 2.129.244,32 Euro Landesmittel bei, aus der Förderrichtlinie Energie und Klima/2023. Empfänger ist kein Netzbetreiber, sondern die Bayerische Motoren Werke AG in München. Zusätzlich führt die Förderliste der Staatsregierung 4.258.488,65 Euro mit Herkunft EU auf, fast genau das Doppelte des Landesanteils. Zählt man beide Posten zusammen, sind es 6.387.732,97 Euro. Das ergibt rund 3.570 Euro je Meter Rohr (6.387.732,97 geteilt durch 1.790). Ausgezahlt wurde bislang nichts.

Bemerkenswert ist, was das Wirtschaftsministerium im gleichen Schreiben behauptet: Es gebe keine staatlichen Wasserstoff-Infrastrukturprojekte im Freistaat, da es sich um einen regulierten Markt handle. Das ist die offizielle Lesart, nur widerspricht ihr die eigene Anlage. Dort stehen neben der BMW-Leitung zwei Vorhaben des Netzbetreibers ONTRAS Gastransport GmbH zum Transport und zur Verteilung von Wasserstoff, die das Land mit Landesmitteln von zusammen gut 6 Mio. Euro bewilligt hat (319.832,73 plus 5.691.952,01 Euro). Von der größeren Summe sind bereits 596.303,33 Euro ausgezahlt.

Zum Vergleich: Die Sächsische Kompetenzstelle für Wasserstoff hat das Land seit 2023 insgesamt 544.325,29 Euro gekostet. Allein der Landesanteil an der BMW-Leitung entspricht damit knapp dem Vierfachen dieser Summe. Die beiden Wasserstofftankstellen in Dresden und Leipzig entstanden dagegen ganz ohne Landesmittel.

Kritik

Ein Autokonzern kann die Versorgung seiner eigenen Lackiererei grundsätzlich selbst bezahlen. Dient die Leitung nur dem Werk, ist sie betriebliche Infrastruktur und gehört in die Kasse des Unternehmens, nicht in die der Steuerzahler. Soll sie dagegen dem allgemeinen Wasserstoffmarkt dienen, hätte das Land dies offen begründen und den Anschluss Dritter zur Bedingung machen müssen. Wer Millionen für ein solches Projekt bewilligt, sollte nicht zugleich behaupten, der Staat betreibe keine Wasserstoff-Infrastrukturprojekte.

Drucksache 8/7949: Kleine Anfrage, Landtag Sachsen, 5. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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