Staatsbilanz

Stadt/Magdeburg/Fehlplanung

Pflegeheim verkauft, dann wieder gemietet

Wegen eines 4,85 Millionen teuren Umbaus am Heideweg mietet die städtische Heimgesellschaft das gerade verkaufte Heim „Peter Zincke“ zurück

Was ist passiert?

Das Altenpflegeheim „Peter Zincke“ gehört zum Bestand der städtischen Seniorenheim-Gesellschaft WuP. Die Gesellschaft betreibt auch eine Einrichtung am Heideweg, deren Haus B für rund 4,85 Mio. Euro saniert werden soll. Aus Mehrbettzimmern werden Einzelzimmer mit eigenem Bad, die Zahl der Betten sinkt von 80 auf 73. Das Land fördert das Vorhaben aus seiner Corona-Investitionsrichtlinie mit bis zu 4,17 Mio. Euro.

Der Zuwendungsbescheid lag am 1. Oktober 2024 vor. Den Bauantrag reichte man jedoch erst am 9. September 2025 ein, gut elf Monate später. Die Genehmigung kam am 30. April 2026. Für die Arbeiten bleiben nun vom 10. Juni bis zum 18. Dezember 2026 nur 191 Tage, also rund sechs Monate. Der Antrag brauchte damit fast doppelt so lange wie der gesamte Bau.

In dieser Wartezeit wurde „Peter Zincke“ verkauft. Ab dem 23. Januar 2026 zogen die ersten Bewohner aus, Ende Mai lebten noch sechs im Haus, am 31. Mai 2026 gingen Nutzen und Lasten an den Käufer über. Nun braucht die Gesellschaft für die Bewohner vom Heideweg ein Ausweichquartier, und ausgerechnet das verkaufte Haus soll bis zum 31. Dezember 2026 diese Rolle übernehmen. Dafür zahlt die Gesellschaft ein Nutzungsentgelt, dessen Höhe vertraulich bleibt.

Die Verwaltung erklärt, bei der Verkaufsentscheidung sei das nicht absehbar gewesen, denn ohne Baugenehmigung habe sich der Bauablauf nicht bewerten lassen. Die Rückmiete sei die einzig realistische Lösung und vermeide deutlich teurere Alternativen. Eine Vergleichsrechnung dazu gibt es nach ihren eigenen Angaben nicht. Hinzu kommen rund 24.000 Euro für den Umzug der Bewohner und den späteren Rückumzug.

Kritik

Ein Haus zu verkaufen, bevor feststeht, wie die Sanierung des Nachbarstandorts ablaufen soll, ist eine Reihenfolge, die man vermeiden muss. Wer elf Monate verstreichen lässt, bis der Bauantrag für eine geförderte Maßnahme gestellt wird, schafft den Zeitdruck selbst, der nun als Begründung dient. Dass Bewohner zweimal umziehen müssen und für ein verkauftes Haus Entgelt gezahlt wird, ist eine vermeidbare Belastung für Menschen und Kasse. Der Verkauf hätte erst erfolgen dürfen, als Genehmigung und Bauablauf geklärt waren.

S0279/26: Schildbürgerstreich Altenpflegeheim „Peter Zincke“?, Ratsinformationssystem der Stadt Magdeburg, 16. Juni 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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