Staatsbilanz

Stadt/Magdeburg/Teure Kleinigkeit

Schuppen für Spielzeug kostet 52.550 Euro

Magdeburg will am Hort in der Neuen Neustadt einen Container für Roller und Bälle kaufen, geplant waren 12.500 Euro, nun sind es 52.550 Euro

Was ist passiert?

Der Hort „Am Vogelgesang“ liegt im Magdeburger Stadtteil Neue Neustadt. Das städtische Gebäude nutzt die Johanniter-Unfall-Hilfe als Träger, die Kinder der benachbarten Grundschule besuchen es nach dem Unterricht. Eigentlich sollte es für 3,19 Mio. Euro generalsaniert werden, mit Fördermitteln aus dem Ganztagsprogramm des Bundes.

Dann zeigten die aktualisierten Geburtenzahlen, dass die dreizügige Grundschule spätestens ab dem Schuljahr 2029/30 nur noch zwei Züge füllen wird. Die Verwaltung will die Sanierung deshalb aufheben. Außerdem warnt sie vor der Zweckbindung der Förderung von 15 Jahren, die bei sinkenden Kapazitäten zur Rückzahlung führen könnte. Stattdessen soll das Haus für mindestens fünf weitere Jahre betriebsfähig gehalten werden. Der Maßnahmenkatalog dafür, von der Hausalarmanlage bis zum Anstrich im Flur, summiert sich auf 59.680 Euro. Das ist nachvollziehbar.

Bemerkenswert ist ein anderer Posten, der von der Kehrtwende unberührt bleibt: der Lagercontainer im Freien. Er soll Roller, Tretautos und Bälle aufnehmen, weil der Keller feucht und nur über eine Treppe erreichbar ist. Nach „nochmaliger aktueller Planung und Kostenberechnung“ steigen seine Kosten von 12.500 auf 52.550 Euro. Das ist das 4,2-Fache (52.550 geteilt durch 12.500) und ein Aufschlag von 40.050 Euro. Eine Erklärung dafür enthält die Vorlage nicht. Der Container kostet damit fast so viel wie alle Instandsetzungen am Gebäude zusammen, nämlich 88 Prozent davon (52.550 geteilt durch 59.680). Auf die fünf Jahre Restnutzung gerechnet sind es 10.510 Euro jährlich für einen Schuppen mit Spielzeug. Tröstlich gemeint ist der Hinweis, der Container könne bei Bedarf an einen anderen Hortstandort umgesetzt werden.

Kritik

Ein Lagerraum für Spielgeräte, der 52.550 Euro kostet und 4,2-mal so viel wie zuvor veranschlagt, ist bei einem Gebäude mit fünf Jahren Restnutzung kaum zu vertreten. Wer die große Sanierung aus Vorsicht vor Fehlinvestitionen stoppt, sollte denselben Maßstab an die Nebenposten legen. Bevor der Container gekauft wird, wäre zu prüfen, ob eine einfachere Lösung genügt, etwa ein schlichter Geräteschuppen oder ein Raum im Schulgebäude, wo laut Vorlage künftig ein bis zwei Räume allein für den Hort frei werden. Dass der Container notfalls anderswo weiterverwendet werden kann, rechtfertigt den Preis nicht.

DS0585/25: Aufhebung des Grundsatzbeschluss zur Sanierung des Hortes „Am Vogelgesang“ und Anpassung Prioritätenliste zur Förderrichtlinie „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter 2023 bis 2027“ (GTA II), Ratsinformationssystem der Stadt Magdeburg, 13. Januar 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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