2 Millionen Euro für die eigene Beratungsfirma
Mainz gab seit 2023 fast 2 Millionen Euro an eine Beratungsfirma, an der die Stadt beteiligt ist, ohne Preise zu vergleichen; 433.017 Euro fürs Sparen
Was ist passiert?
Mainz (RP). Die rheinland-pfälzische Landeshauptstadt ist Gesellschafterin der PD, Berater der öffentlichen Hand GmbH, einer Beratungsgesellschaft, die Leistungen für öffentliche Stellen erbringt. Das hat einen praktischen Vorteil: Liegen die Voraussetzungen einer Inhouse-Beauftragung nach § 108 GWB vor, darf die Stadt die PD ohne Vergabeverfahren beauftragen.
Von dieser Möglichkeit machte Mainz reichlich Gebrauch. Eine Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtrat brachte ans Licht, dass die Stadtverwaltung der PD seit März 2023 neun Aufträge über zusammen 1.994.129,95 Euro erteilt hat. Allein vier davon gelten der geplanten Großsporthalle und summieren sich auf 1.094.800 Euro (590.240 + 453.532,80 + 20.563,20 + 30.464 Euro), also rund 55 Prozent der Gesamtsumme.
Der jüngste Auftrag stammt vom 22. April 2026. Die Stadt schloss mit der PD eine Rahmenvereinbarung über 433.017,20 Euro, um die Umsetzung einer wirksamen Haushaltskonsolidierung zu unterstützen. Eine Stadt, die ihre Finanzen in Ordnung bringen will, zahlt also zunächst einmal für Beratung beim Sparen. Der Auftrag macht rund 22 Prozent der Gesamtsumme aus (433.017,20 geteilt durch 1.994.129,95 Euro) und ist nach dem Betrag der dritthöchste der ganzen Liste.
Ob ein anderes Beratungsunternehmen die Leistungen hätte erbringen können, wollte die SPD wissen. Die Verwaltung antwortete, vor einer Beauftragung werde geprüft, ob die PD die Leistung im Rahmen ihres Portfolios sachgerecht erbringen kann. Das beantwortet eher die Frage, ob die PD es kann, als die, ob andere es besser oder günstiger könnten. Ein Vergabeverfahren sei bei Inhouse-Beauftragungen nicht erforderlich. Das ist die Rechtslage, einen Preisvergleich ersetzt sie nicht. Aufträge unter 20.000 Euro und solche der Eigenbetriebe tauchen in der Übersicht nicht auf, die Summe ist also eher eine Untergrenze.
Kritik
Rechtlich mag die Direktvergabe an die eigene Beteiligung zulässig sein, wirtschaftlich ist sie damit nicht belegt. Eine Beratung, die beim Sparen helfen soll, muss sich selbst rechnen, und das lässt sich nur mit Vergleichsangeboten prüfen. Mainz hätte mindestens Angebote anderer Anbieter einholen oder den Auftrag stärker auf Aufgaben beschränken sollen, die die Verwaltung nicht selbst leisten kann. Knapp zwei Millionen Euro Beratungsaufträge in gut drei Jahren an einen einzigen Auftragnehmer verlangen mehr als den Hinweis, dass eine Ausschreibung nicht nötig sei.
0982/2026: Beratungsdienstleistungen der PD für die Landeshauptstadt Mainz (SPD), Ratsinformationssystem der Stadt Mainz, 17. Juni 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.