Mainz: Hotelsteuer belastet Billigste am meisten
Mainz erhebt ab Juli 2026 für ein Zimmer zu 20,01 Euro 2 Euro Steuer, rund 10 Prozent des Preises, bei 201 Euro nur 2,49 Prozent
Was ist passiert?
Die Landeshauptstadt lebt auch von Fastnacht, Museen und Märkten, und sie lässt sich das einiges kosten: Rund 8 bis 10 Mio. Euro im Jahr fließen in touristische Veranstaltungen und Einrichtungen. Die Fastnachtskampagne kostet durchschnittlich 1 Mio. Euro, das Gutenbergmuseum reißt ein jährliches Loch von 2 Mio. Euro, das Naturhistorische Museum von 1,5 Mio. Euro, und die MainzPlus GmbH braucht im Schnitt 2,5 Mio. Euro Verlustausgleich. Allein diese vier Posten summieren sich auf 7 Mio. Euro.
Zur Finanzierung soll ab dem 1. Juli 2026 eine Übernachtungsabgabe als örtliche Aufwandsteuer erhoben werden. Sie staffelt sich nach dem Zimmerpreis: 2 Euro je Übernachtung bis 50 Euro, 3 Euro bis 100 Euro, 4 Euro bis 200 Euro und 5 Euro darüber. Erwartet werden 2 Mio. Euro für das erste halbe Jahr und ab 2027 rund 4 Mio. Euro jährlich. Das deckt bei Ausgaben von 8 bis 10 Mio. Euro nur 40 bis 50 Prozent (4 Mio. : 10 Mio. und 4 Mio. : 8 Mio.).
Heikel ist die Staffelung. Das Rechtsamt hatte auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2017 hingewiesen, in dem ein Stufentarif bei der Zweitwohnsitzabgabe wegen unverhältnismäßiger Ungleichbehandlung beanstandet worden war. Die Vorlage räumt ein, dass der Tarif degressiv wirkt: Bei 51 Euro Zimmerpreis sind es 5,88 Prozent, bei 201 Euro nur 2,49 Prozent. Die Unterschiede seien gering und träten hinter der Verwaltungsvereinfachung zurück, lautet die Begründung der Stadt. Der Blick auf den unteren Rand relativiert das: Die Satzung greift schon ab 20,01 Euro, dort sind 2 Euro rund 10 Prozent des Preises (2 : 20,01). Das ist etwa das Vierfache der Belastung bei 201 Euro (9,99 : 2,49).
Die Vorlage nennt selbst die sicherere Variante: einen Prozentsatz von etwa 4 bis 5 Prozent für ein vergleichbares Aufkommen. Eine Abgabe in Form eines Beitrags hatte die Stadt verworfen, weil Klagen in anderen Kommunen die Rechtssicherheit erschüttert hätten. Nun wählt sie eine Steuer, die ebenfalls angreifbar sein könnte. Nach drei Jahren soll evaluiert werden. Ob der Stadtrat am 6. Mai 2026 die Satzung so beschlossen hat, ist offen.
Kritik
Wer einen Haushalt konsolidieren will, braucht Einnahmen, die vor Gericht halten. Die Stadt kannte die Warnung ihres eigenen Rechtsamts und hatte den rechtssichereren Prozentsatz bereits auf dem Tisch, wählte aber trotzdem den Stufentarif. Ausgerechnet der günstigste Gast wird dabei am stärksten belastet, und das nur, um die Erhebung bequemer zu machen. Selbst im besten Fall decken die erwarteten 4 Mio. Euro nur knapp die Hälfte der touristischen Ausgaben, die Frage nach deren Umfang bleibt also ungestellt.
0676/2026/1: Beschluss einer Beherbergungsabgabensatzung, Ratsinformationssystem der Stadt Mainz, 6. Mai 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.