Mainz streitet um Schulfassade
Für eine Fassade der Berufsschule am Judensand in Mainz drohen 123.673 Euro Zinsen auf 237.268 Euro, weil die Stadt Mängel nicht klärte
Was ist passiert?
An der BBS I am Judensand wurde Gebäude 6 saniert. Im Oktober 2016 beauftragte die städtische Gebäudewirtschaft Mainz eine Firma mit den Putz-, Stuck- und Fassadenarbeiten. Die Schlussrechnung datiert vom 1. April 2021. Eigentlich hätte die Sache damit erledigt sein können. Stattdessen verhandelt inzwischen das Landgericht.
Im Juni 2025 klagte die Firma auf 237.268,34 Euro, davon ein Teil Restwerklohn, ein Teil Entschädigung für Bauzeitverzögerung. Dazu kommen Zinsen von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gerechnet seit Mai 2021. Die Gebäudewirtschaft hielt zunächst dagegen: Die Forderung sei verjährt, die Leistung mangelhaft und deshalb nie abgenommen worden. Das Gericht sah in zwei Verhandlungen keine Verjährung. Ob die Mängel eine Abnahme tatsächlich ausschließen, könnte nur ein teures Sachverständigengutachten klären. Die Firma wiederum spricht von überwiegend optischen Mängeln, die schon 2021 beseitigt worden seien, und verweist auf Bautagebücher, Lohnzettel und Lieferscheine.
Für die Stadt kommt erschwerend hinzu, dass die damals zuständigen Personen nicht mehr im Dienst sind und das Planungsbüro insolvent ist. Die Beweislage ist daher dünn. Die Zinsen laufen derweil weiter: Zum 20. Mai 2026 waren es 123.673 Euro, das entspricht gut 52 Prozent der Hauptforderung (123.673 geteilt durch 237.268). Verteilt auf gut fünf Jahre sind das rund 24.000 Euro jährlich. Im schlimmsten Fall drohten damit rund 360.900 Euro (237.268 plus 123.673), dazu Gutachter- und Anwaltskosten der Gegenseite.
Deshalb soll der Werkausschuss am 16. Juni 2026 die Werkleitung ermächtigen, einen Vergleich bis höchstens 165.000 Euro zuzüglich Prozesskosten zu schließen. Verhandelt wurde über 160.000 Euro, falls die Mängel beseitigt wurden, und über 140.000 Euro, falls sie noch bestehen. Ob der Beschluss gefasst wurde, ist nicht bekannt. Die Verwaltung hält den Vergleich für wirtschaftlich, er liege deutlich unter dem maximalen Verlustrisiko. Das stimmt, denn 165.000 Euro sind etwa 46 Prozent der möglichen 360.900 Euro. Bemerkenswert ist allerdings, dass die Stadt für die Höhe der Zahlung erst klären muss, ob an ihrer eigenen Fassade überhaupt Mängel bestehen.
Kritik
Eine Schlussrechnung von 2021 wuchs binnen fünf Jahren zu einem Rechtsstreit heran, bei dem allein die Zinsen mehr als die Hälfte der Hauptforderung ausmachen. Dass die Stadt heute nicht sagen kann, ob die Mängel beseitigt sind, obwohl davon 20.000 Euro Vergleichssumme abhängen, zeigt, wie sorglos mit dem Vorgang umgegangen wurde. Eine zügige Prüfung der Rechnung, eine klare Entscheidung über Abnahme und Mängel sowie dokumentierte Nachbesserungen hätten den Streit klein gehalten. Wer Forderungen mit neun Prozentpunkten über dem Basiszins im Raum stehen lässt, sollte solche Fälle nicht liegen lassen, sondern früh klären oder vergleichen.
0889/2026: Gerichtlicher Vergleich Dilb GmbH ./. Stadt Mainz, Ratsinformationssystem der Stadt Mainz, 16. Juni 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.