Staatsbilanz

Stadt/Mülheim an der Ruhr/Kostensteigerung

Schulumbau in Mülheim: 20 statt 10 Millionen

Die Grundschule Zunftmeisterstraße in Mülheim an der Ruhr soll 20 statt 10 Millionen Euro kosten, obwohl nicht mehr Klassen erwartet werden

Was ist passiert?

Die Gemeinschaftsgrundschule an der Zunftmeisterstraße liegt im innerstädtischen Bereich. Das Gebäude soll saniert und um einen Erweiterungsbau ergänzt werden. Als die Stadt 2021 eine Machbarkeitsstudie erstellen ließ, ging sie von rund 10 Mio. Euro aus. Inzwischen weist die Projektsteuerung rund 20 Mio. Euro aus. Das Vorhaben ist also um 10 Mio. Euro teurer geworden, bevor überhaupt ein Planer beauftragt ist. Beschlossen werden soll vorerst nur die Planung bis zum Baubeschluss für etwa 900.000 Euro. Das sind 4,5 Prozent der neuen Gesamtsumme (900.000 Euro : 20 Mio. Euro). Die große Rechnung käme erst noch.

Die Verwaltung nennt eine Reihe von Gründen: gestiegene Bau- und Materialpreise, strengere Anforderungen bei Brandschutz und Schadstoffen, Schwierigkeiten durch Baumbestand, Zuwegungen und Schulhof sowie eine längere Bauzeit, die auch das Interim verteuert. Hinzu kommen deutlich höhere Risikozuschläge, weil die Projektrisiken neu bewertet wurden.

Auffällig ist das erweiterte Raumprogramm. Die Schule habe eine hohe Betreuungsquote im Offenen Ganztag, Seiteneinsteiger seit dem Krieg in der Ukraine und diene als Ausweichschule, wenn andere Standorte überlaufen. Zugleich räumt die Vorlage ein, dass die Schulentwicklungsprognose bis 2029/30 an diesem Standort keine Erweiterung der Zügigkeit vorsieht. Mehr Fläche wird trotzdem eingeplant.

Dazu kommt eine späte Einsicht: Bei einer Ortsbegehung stellten Projektsteuerer und Schulamt fest, dass ein Interimsbau auf dem Schulhof nur schwer machbar wäre und den Schulalltag stark stören würde. Die Planer sollen deshalb eigene Varianten entwickeln. Die 20 Mio. Euro beruhen demnach auf einer Lösung, die die Verwaltung selbst kaum für praktikabel hält.

Kritik

Wer ein Projekt binnen weniger Jahre verdoppelt, sollte vor dem Planungsbeschluss wissen, was davon Pflicht und was Wunsch ist. Ein größeres Raumprogramm ohne Prognose für mehr Klassen ist ein Wunsch und kein Sachzwang. Der Interimsbau hätte vor der Kostenannahme geprüft werden müssen, nicht erst danach. Die Stadt sollte das Raumprogramm auf den nachgewiesenen Bedarf begrenzen und die Planung erst vergeben, wenn eine umsetzbare, günstigere Variante feststeht.

1000954: Sanierung und Ausbau der GGS Zunftmeisterstraße (Planungsbeschluss Leistungsphase 1 bis 3), Ratsinformationssystem der Stadt Mülheim an der Ruhr, 27. Januar 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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