403.000 Euro Streit um einen alten Antrag
Pforzheim wollte 403.018 Euro vom Nachbarkreis, verlor aber vor Gericht, weil die Stadt einen Hilfsantrag von 2019 nie bearbeitet hatte
Was ist passiert?
Wer Eingliederungshilfe braucht, hat Anspruch darauf, dass irgendeine Behörde zahlt. Welche, hängt vom Wohnort ab. Genau darüber stritten die Stadt Pforzheim und der Zollernalbkreis.
Ein schwerbehinderter Mann lebte bis Ende Mai 2020 mit seinen Eltern in Pforzheim. Schon im Dezember 2019 hatte seine Mutter die Stadt telefonisch um Hilfe gebeten, weil ein Schulwechsel anstand. Die gewählte Internatsschule lehnte den Jungen ab, die Stadt entschied daraufhin nichts mehr und stellte das Verfahren ein.
Am 1. Juni 2020 zog die Familie in den Zollernalbkreis. Dort beantragte der Mann im August 2020 ausdrücklich Eingliederungshilfe. Das Landratsamt hielt sich für unzuständig und reichte den Antrag nach Pforzheim weiter. Beide Seiten tauschten nun Rechtsauffassungen aus, entschieden wurde nichts. Im Februar 2021 klagte der Mann selbst gegen die Stadt. Dass er Anspruch auf die Hilfe hat, war unstrittig, also sprang Pforzheim vorläufig ein. Im Mai 2021 gab das Sozialgericht Reutlingen dem Landratsamt den Hinweis, es sei wohl zuständig. Erstattet wurde trotzdem nichts.
Pforzheim klagte erst im Dezember 2024 auf Erstattung von 403.018,42 Euro, gut dreieinhalb Jahre nach dem Reutlinger Hinweis. Im Juli 2025 wies das Sozialgericht Karlsruhe die Klage ab und stellte fest, dass die Stadt zuständig ist. Die Verwaltung legte Berufung ein, weil das Urteil den Reutlinger Hinweis nicht gewürdigt habe. Das klang nach einem vertretbaren Anliegen. Doch das Landessozialgericht winkte im November 2025 ab: Der Anruf der Mutter im Dezember 2019 sei ein echter Antrag gewesen, der sich nie erledigt habe. Die späteren Anträge seien nur Ergänzungen gewesen. Die Stadt war damit von Anfang an zuständig.
Nun soll die Berufung zurückgenommen werden, um weitere Gerichtskosten zu vermeiden. Der Streit um gut 400.000 Euro drehte sich am Ende um einen Antrag, der mehr als sechs Jahre vor dem Beschluss gestellt und nie beschieden worden war.
Kritik
Der Fehler lag nicht erst im Gerichtssaal, sondern im Dezember 2019: Die Stadt hat einen Antrag nicht als solchen behandelt und das Verfahren eingestellt. Aus diesem Versäumnis wurde ein jahrelanger Zuständigkeitsstreit, den am Ende sogar der Betroffene per Klage auslösen musste. Dass Pforzheim danach noch Klage und Berufung nachlegte, hat den Steuerzahlern zusätzliche Verfahrenskosten beschert. Wer einen Antrag auf Hilfe bekommt, sollte ihn prüfen und bescheiden, bevor er über die Zuständigkeit streitet.
2000371: Rücknahme der Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts gegen das LRA Zollernalbkreis auf Kostenerstattung, Ratsinformationssystem der Stadt Pforzheim, 3. Februar 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.