Staatsbilanz

Stadt/Pforzheim/Fehlplanung

50.000 Euro für zwei leere Firmen

Die Stadtwerke Pforzheim steckten 50.000 Euro in zwei neue Tochterfirmen für Internet und Wärme, die nie arbeiteten und nun aufgelöst werden

Was ist passiert?

Die SWP Stadtwerke Pforzheim gehören zu 32,5 von 50 Millionen Euro Festkapital, also zu 65 Prozent, der Stadt Pforzheim. Die übrigen 17,5 Millionen Euro hält die Thüga AG. Wie viele Versorger lagern die Stadtwerke Aufgaben gern in eigene Tochtergesellschaften aus. Zwei dieser Töchter haben nun ein Problem: Sie haben nie gearbeitet.

Die Breitbandgesellschaft gründeten die Stadtwerke am 14. Dezember 2022 mit 25.000 Euro Stammkapital. Sie sollte Fördermittel für den Breitbandausbau ins Haus holen. Dazu kam es nicht, denn die Gesellschaft war nach Angaben der Vorlage nicht förderfähig. Das Breitbandgeschäft läuft seither direkt bei den Stadtwerken. Die Tochter blieb ohne Aufgabe, und ihr Eigenkapital ging für Jahresabschluss und Prüfung drauf.

Am 10. Mai 2023 folgte die Wärmeversorgung Straubenhardt GmbH, ebenfalls mit 25.000 Euro. Sie sollte die Wärmeversorgung der Gemeinde Straubenhardt übernehmen. Die Ausschreibung ging jedoch an jemand anderen. Auch diese Gesellschaft nahm nie eine Geschäftstätigkeit auf und hat ihr Eigenkapital laut Vorlage größtenteils für Verwaltungskosten verbraucht.

Zusammen flossen 50.000 Euro in zwei Hüllen ohne Geschäft. Bei der Breitbandgesellschaft entspricht das über rund drei Jahre (Dezember 2022 bis Dezember 2025) rechnerisch etwa 700 Euro im Monat (25.000 Euro geteilt durch 36 Monate), nur dafür, dass es sie gab.

Jetzt sollen beide Gesellschaften rückwirkend zum 1. Januar 2026 auf die Stadtwerke verschmolzen werden. Die Begründung der Verwaltung lautet, es gehe um die Bereinigung des Beteiligungsportfolios, und als Vorratsgesellschaften würden die beiden Firmen nicht mehr gebraucht. Die Kosten für Notar und Registervollzug trägt die SWP. Ihre Höhe nennt die Vorlage nicht. Der gemeinderätliche Beschluss war für den 12. Mai 2026 vorgesehen, was danach geschah, ist unbekannt.

Kritik

Zwei Gesellschaften zu gründen, bevor feststeht, ob sie förderfähig sind oder den Zuschlag erhalten, heißt Geld für ein Geschäft auszugeben, das es noch nicht gibt. Die Förderfähigkeit der Breitbandtochter hätte vor der Gründung geklärt werden müssen, die Wärmetochter hätte erst nach gewonnener Ausschreibung entstehen dürfen. So ist das Stammkapital in Abschlüssen und Prüfungen für Firmen versickert, die nie etwas bauten oder lieferten. Künftig sollten Tochtergesellschaften erst gegründet werden, wenn Förderung oder Zuschlag sicher sind.

2000512: Verschmelzung der Breitbandgesellschaft bmH und der Wärmeversorgung Straubenhardt GmbH zur Aufnahme durch die SWP Stadtwerke Pforzheim GmbH & Co. KG, Ratsinformationssystem der Stadt Pforzheim, 12. Mai 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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