Staatsbilanz

Stadt/Regensburg/Fehlplanung

Stromanschluss für Schiffe, Fördergeld zurück

Regensburg soll 235.000 Euro Fördergeld an das Land Bayern zurückzahlen, weil das Ufer mit den Stromanschlüssen nur gemietet war

Was ist passiert?

Am Südufer der Donau, zwischen Eiserner Brücke und Nibelungenbrücke, legen in Regensburg die Flusskreuzfahrtschiffe an. Seit 1993 betreibt die Stadt dort eine Personenschifffahrtslände, 2024 zählte sie 842 Anlandungen. Damit die Schiffe nicht mehr mit lauten und stinkenden Bordaggregaten am Ufer liegen, ließ die Stadt in zwei Bauabschnitten eine Strom- und Wasserversorgung bauen: Trafostation, Elektranten, Hydranten, Leitungen. Abgerechnet wurden rund 1,16 Mio. Euro (899.489 plus 261.392 Euro). Der Freistaat Bayern gab aus seinem Programm für touristische Infrastruktur rund 511.000 Euro dazu. Im Gegenzug muss die Anlage bis 2036 beziehungsweise 2041 ihrem Förderzweck dienen.

Der Haken lag am Ufer selbst. Die Flächen gehören nicht der Stadt, sondern dem Bayernhafen, der sie seit 2009 an die Stadt vermietet hatte. Mit einem Nachtrag wurde der Mietvertrag auf Wunsch des Bayernhafens bis Ende 2025 befristet. Den Vertrag wollte der Bayernhafen nicht verlängern, er will das Ländemanagement ab 2026 selbst übernehmen. Zwei eigene Liegeplätze nebenan hatte er bereits 2024 bis 2025 gebaut.

Die Landstromanlage bleibt also, wo sie ist, und versorgt weiter Schiffe. Nur betreibt sie künftig jemand, der nach den Förderrichtlinien kein Geld bekommen darf. Stadt und Regierung der Oberpfalz einigten sich deshalb darauf, die Förderung für die restliche Laufzeit anteilig zurückzuzahlen. Laut Vorlage ist das die einzig mögliche Variante für einen klaren Übergang. Gemeint ist damit vor allem ein bequemer Übergang.

Rund 235.000 Euro sollen an den Freistaat zurückfließen. Das ist fast die Hälfte der gesamten Förderung (235.000 von 511.000 Euro, rund 46 Prozent). Bemerkenswert: Der Förderbescheid für den zweiten Bauabschnitt mit Bindung bis 2041 wurde noch im September 2024 neu gefasst, im selben Jahr, in dem der Bayernhafen seinen Rückzug ankündigte. Dass der Bayernhafen für die übernommene Infrastruktur etwas zahlt, steht nicht in der Vorlage.

Kritik

Wer über eine Million Euro in Anlagen mit Zweckbindung bis 2041 steckt, darf den Boden darunter nicht nur befristet mieten. Spätestens als die Stadt der Befristung bis Ende 2025 zustimmte, hätte sie die Rückzahlung mitverhandeln oder vom Bayernhafen eine Ablöse für die Anlagen verlangen müssen. So zahlt die Stadt für Leitungen und Trafos, die weiterhin ihren Dienst tun, nur eben für einen anderen Betreiber. Eine Landstromanlage, die funktioniert, sollte nicht durch eine Vertragslücke zum Verlustgeschäft werden.

VO/25/22579/85: Übergabe der Personenschifffahrtslände zwischen Eiserner Brücke und Nibelungenbrücke an den Bayernhafen; Rückerstattung von Zuweisungen für Investitionen, Ratsinformationssystem der Stadt Regensburg, 20. November 2025. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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