Saarbrücken verdoppelt Topf für Kita-Plätze
Die Stadt will für Kita-Plätze 96.000 statt 48.000 Euro bereitstellen, obwohl seit Mai 2024 nur drei Anträge eingingen
Was ist passiert?
Die Landeshauptstadt Saarbrücken fördert über eine eigene Satzung Investitionen in zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen, die mit sogenannten Belegplätzen verbunden sind. Das Programm war von Anfang an klein bemessen: Die Gesamtförderung war auf 48.000 Euro gedeckelt, je Träger waren höchstens 10 Belegplätze förderfähig, stadtweit insgesamt 20.
Seit der letzten Änderung im Mai 2024 gingen bei der Stadt genau drei Förderanträge für Baumaßnahmen ein. Eine davon wurde 2025 abgeschlossen, die übrigen sind in Planung oder im Bau.
Trotzdem soll der Stadtrat am 10. Februar 2026 das Programm kräftig ausweiten. Die Gesamtsumme soll auf 96.000 Euro steigen, die Grenze je Träger auf 20 Belegplätze, die stadtweite Grenze auf 40. Dazu soll die Förderung künftig auch Kinderhorte sowie altersgemischte und integrative Einrichtungen umfassen. Außerdem soll die Frist für den Bauabschluss um fünf Jahre vom 31. Dezember 2027 auf den 31. Dezember 2032 verschoben werden.
Die Verwaltung begründet das mit der Auslastung der Baubranche und dem Fachkräftemangel. Die Projekte hätten sich verzögert, und ab Baugenehmigung seien 1,5 bis 2,5 Jahre Bauzeit einzuplanen. Das erklärt eine spätere Frist. Warum dafür auch das Fördervolumen verdoppelt wird, lässt sich daraus nicht herleiten.
Rechnerisch bleibt der Fördersatz gleich: 48.000 Euro für 20 Plätze sind 2.400 Euro je Platz, 96.000 Euro für 40 Plätze ebenfalls. Es wird also nicht besser gefördert, sondern nur mehr Spielraum geschaffen. Die neue Frist liegt zudem fünf Jahre hinter der alten und damit doppelt so weit, wie selbst die längste genannte Bauzeit von 2,5 Jahren reicht. Auffällig ist auch die Finanzangabe der Vorlage: Sie nennt einen Mehraufwand von 96.000 Euro pro Jahr, die Satzung dagegen eine Gesamtsumme von 96.000 Euro.
Kritik
Eine Verzögerung bei drei Bauprojekten rechtfertigt eine moderate Fristverlängerung, aber keine Verdopplung des Fördertopfes. Wer nach rund zwei Jahren erst drei Anträge zählt, hat keinen Beleg dafür, dass 40 statt 20 Belegplätze gebraucht werden. Sinnvoller wäre gewesen, die Frist knapp zu verlängern, die Summe zunächst zu belassen und erst bei tatsächlich steigender Nachfrage aufzustocken. Auch die Ausweitung auf weitere Einrichtungsarten hätte die Stadt mit einem konkreten Bedarf begründen müssen, statt sie mit Bauverzögerungen mitzuliefern.
VWT/1783/25: 3. Änderungssatzung zur Fördersatzung der Landeshauptstadt Saarbrücken zur Förderung von Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen in Verbindung mit Belegplätzen (Fördersatzung Belegplätze), Ratsinformationssystem der Stadt Saarbrücken, 10. Februar 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.