Stuttgart zahlt erst Kita-Umbau, dann den Abriss
Stuttgart zahlt 66.900 Euro für Umzug und Abbau einer Kita, obwohl die eigenen Regeln das nicht erlauben, damit ein Getränkemarkt einziehen kann
Was ist passiert?
Im Stuttgarter Osten betrieb der Verein „Die Lichtstube e. V.“ eine Kita in Mieträumen der SSB in der Ostendstraße. Die Stadt zahlte nicht nur Betriebskosten, sondern bezuschusste auch den Um- und Ausbau der Räume. Für dieses Geld galt eine Zweckbindung von 25 Jahren.
Was das Jugendamt bei den Beschlüssen von 2013 und 2015 nicht wusste: Die Baugenehmigung war befristet, gekoppelt an eine Feuerschutztreppe. Üblich wäre, die Zweckbindung dann auf die rechtlich mögliche Nutzungsdauer zu begrenzen. Das wurde versäumt, aus Unkenntnis der baurechtlichen Lage. Ende April 2025 lief die Genehmigung aus, die Kita musste raus, und der Verein schuldet der Stadt anteilig 191.670,39 Euro.
Der geplante Umzug in einen Neubau der evangelischen Kirchengemeinde Stuttgart-Berg scheiterte „aus verschiedenen Gründen“. Ein Makler fand kurzfristig Räume in Bad Cannstatt, für 21.422,86 Euro. Die SSB verlangte zudem den Rückbau in den Ursprungszustand, denn in die früheren Kita-Räume soll unter anderem ein Getränkemarkt ziehen. Von 90.981 Euro blieben nach einem Vergleich 45.490,50 Euro beim Verein, dessen Rücklagen der Umzug bereits aufgezehrt hatte.
Nun springt die Stadt ein. Weder Makler- noch Rückbaukosten sind nach ihren Richtlinien förderfähig, gezahlt werden trotzdem bis zu 66.900 Euro als Sonderzuschuss, zu 100 Prozent. Die gesamte Rückforderung von 237.458,77 Euro wird bis Ende 2027 zinslos gestundet. Darin stecken weitere 45.788,38 Euro aus früheren Zuschüssen, deren Verwendung der Verein nicht belegen konnte, weil nach einem Vorstandswechsel Belege verloren gingen. Begründet wird alles mit dem Erhalt von 30 Betreuungsplätzen. Allein der Sonderzuschuss macht rund 2.230 Euro je Platz (66.900 Euro geteilt durch 30). Der Sozial- und Gesundheitsausschuss stimmte im April 2026 zu.
Kritik
Eine Zweckbindung über 25 Jahre auf einen Standort mit befristeter Baugenehmigung zu legen, ist ein Fehler, den ein Blick in die Bauakte verhindert hätte. Nun hat die Stadt erst den Umbau zur Kita bezuschusst und bezahlt jetzt auch noch den Rückbau für einen Getränkemarkt. Wer die eigenen Förderrichtlinien per Sonderzuschuss aushebelt, lädt andere Träger zur Nachahmung ein. Ob die gestundeten 237.458,77 Euro bei einem Verein ohne Rücklagen je zurückfließen, ist mehr als fraglich.
0030/2026 BV: Sonderzuschuss für den Verein "Die Lichtstube e. V.", Obere Waiblinger Straße 140, 70374 Stuttgart - Aufwendungen im Rahmen eines unabdingbar notwendigen Standortwechsels, Ratsinformationssystem der Stadt Stuttgart, 16. März 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.