Reitboden nach vier Jahren schon kaputt
Ulm soll bis zu 13.560 Euro geben, um den einst geförderten Boden einer Vereinsreithalle zu ersetzen, der zehn Jahre halten sollte
Was ist passiert?
Der Reit- und Fahrverein Ulm-Söflingen hat in den Jahren 2020 und 2021 eine neue Reithalle gebaut. Die Stadt Ulm förderte den Neubau, den Zuwendungsbescheid erhielt der Verein im Juli 2019. Damit verbunden ist eine Zweckbindung: 25 Jahre für die gesamte Halle, für den Reitboden ursprünglich zehn Jahre.
So lange hielt der Boden nicht durch. Schon nach kurzer Nutzungszeit stellte der Verein fest, dass er nicht den technischen Anforderungen entsprach. Die Tretschicht verdichtete sich stark, und ein Sachverständiger sah darin eine Gefahr für Reiter und Pferde. Die Schicht soll nun zeitnah ausgebaut und neu aufgebracht werden. Die Baufirma von damals kann laut Verwaltung im Rahmen der Gewährleistung nicht zum Austausch herangezogen werden.
Bezahlt wird deshalb erneut mit Fördergeld. Der WLSB, der die Maßnahme ebenfalls bezuschusst, verkürzte die Zweckbindung für den Boden kurzerhand von zehn auf fünf Jahre, um die Sanierung überhaupt fördern zu können. Die Stadt soll nachziehen, obwohl sie selbst einräumt, dass die Zweckbindung des bestehenden Bodens noch läuft. Als Begründung führt sie die Gesundheit von Mensch und Tier an. Das klingt fürsorglich. An der Tatsache, dass ein mangelhaftes Bauteil ein zweites Mal aus öffentlichen Mitteln bezahlt wird, ändert es nichts.
Die Sanierung kostet 28.020 Euro, davon gelten 27.120 Euro als förderfähig. Die Stadt soll die Hälfte davon übernehmen, höchstens 13.560 Euro. Allein Ulm trägt damit rund 48 Prozent der Gesamtkosten (13.560 von 28.020 Euro), der Anteil des WLSB kommt noch hinzu.
Gedacht war der Boden für eine Zweckbindung von mindestens zehn Jahren. Ersetzt werden soll er nach rund vier Jahren (Einbau 2020/21, Antrag im Februar 2025), also nach weniger als der Hälfte dieser Frist.
Kritik
Ein Reitboden, der wenige Jahre nach dem Einbau Mensch und Tier gefährdet, ist ein Baumangel und kein Fall für die Sportförderung. Bevor die Stadt ein zweites Mal zahlt, hätte sie prüfen müssen, ob Planer oder Baufirma in Anspruch genommen werden können, und ihr Geld allenfalls als Vorschuss auf spätere Ersatzansprüche gewähren sollen. Eine Zweckbindung soll sicherstellen, dass gefördertes Material lange hält. Wird sie beim ersten Problem verkürzt oder übergangen, verliert sie ihren Sinn, und die Steuerzahler tragen die Folgen eines Fehlers, den sie nicht verursacht haben.
GD 136/25/1: Investitions- und Sanierungszuschüsse für Vereinssportstätten, Ratsinformationssystem der Stadt Ulm, 7. Mai 2025. Zahlen gegen die Vorlage geprüft. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.