Ulm kauft Haus, das dem Investor zu teuer war
Ulm will ein Altstadthaus über eine eigene Firma für 2,35 Mio. Euro kaufen, ohne Gutachten und womöglich 392.000 Euro über dem Wert
Was ist passiert?
Seit 2024 ist der Westen der Ulmer Innenstadt Sanierungsgebiet. Bis 2031 sollen dort in die Jahre gekommene Plätze und Häuser aufgewertet werden, energetisch wie optisch. Mittendrin steht die Pfauengasse 12, ein Wohn- und Geschäftshaus auf 233 Quadratmetern Grund mit zwei Läden und mehreren Wohnungen. Im Oktober 2025 verkaufte eine Erbengemeinschaft das Haus für 2,35 Mio. Euro an ein Unternehmen.
Die Stadt wollte den Käufer auf eine Sanierung verpflichten: Energieberatung, neuer Anstrich, neue Balkone, alles binnen fünf Jahren und abgesichert durch ein Ankaufsrecht. Im März 2026 winkte der Käufer ab. Kaufpreis, Nebenkosten und Auflagen zusammen ließen keine sinnvolle Bewirtschaftung zu, die Rendite reiche nicht. Dass das Haus schlicht zu teuer sein könnte, schloss die Stadt daraus nicht. Stattdessen soll nun die städtische Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft per Vorkaufsrecht zu denselben Bedingungen einsteigen. Zum Kaufpreis kommen 83.895 Euro Maklerprovision und die Grunderwerbsteuer.
Ob der Preis angemessen ist, hat kein vereidigter Gutachter geprüft, dafür seien die gesetzlichen Fristen zu knapp gewesen. Die Abteilung Liegenschaften rechnete selbst nach und ging dabei davon aus, dass alle Wohnungen vermietet sind. Tatsächlich stehen drei leer. Selbst nach dieser Rechnung entspricht der Preis dem Verkehrswert nur unter einer Kulanz von bis zu 20 Prozent. Im ungünstigsten Fall liegt der Wert also bei rund 1,96 Mio. Euro (2,35 Mio. Euro geteilt durch 1,2), knapp 392.000 Euro unter dem Kaufpreis.
Mit dem Haus übernimmt die Gesellschaft auch, was im Kaufvertrag steht: eine ohne Genehmigung genutzte Dachterrasse, einen unvollendeten Brandschutz im Dachgeschoss und einen früheren Wassereintritt im Keller, für die die Verkäufer nicht haften. Aufgehen soll die Rechnung über künftige Mieten und Fördergeld: 35 Prozent der förderfähigen Kosten, sofern das Regierungspräsidium Tübingen zustimmt, weitere 15 Prozent werden noch geprüft. Der Gemeinderat sollte am 29. April 2026 entscheiden.
Kritik
Wenn ein privater Investor ein Haus zu diesem Preis und mit diesen Auflagen für unwirtschaftlich hält, sollte eine Stadt hellhörig werden, statt mit öffentlichem Geld einzuspringen. Ein Kauf über 2,4 Mio. Euro ohne unabhängiges Gutachten und mit einer selbst eingeräumten Toleranz von 20 Prozent ist kein sorgfältiger Umgang mit Steuergeld. Dass die Rechnung erst mit Fördermitteln aufgehen soll, verschiebt das Risiko nur in andere öffentliche Kassen. Für einen neuen Anstrich und eine bessere Dämmung hätte die Stadt weiter mit dem Käufer verhandeln müssen, statt selbst Eigentümerin eines sanierungsbedürftigen Hauses zu werden.
GD 137/26: Ausübung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes, Ratsinformationssystem der Stadt Ulm, 23. April 2026. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.