Geld für Sozialarbeiterinnen, die es nie gab
Augsburg zahlte einem Verein neun Jahre lang Zuschüsse für Fachkräfte, die er nie einstellte, und will bis 2026 weiter 35.000 Euro im Jahr zahlen
Was ist passiert?
Seit 2014 hat Augsburg ein Konzept, das die Lage von Prostituierten in der Stadt verbessern soll. Kern waren zwei halbe Stellen für Sozialarbeiterinnen: eine im Gesundheitsamt für Krisen- und Gesundheitsberatung, eine beim Verein SOLWODI, der Frauen beim Ausstieg und bei der Rückkehr ins Herkunftsland hilft. 2018 beschloss der Stadtrat eine weitere halbe Stelle bei SOLWODI. Sie sollte Aussteigerinnen in einer Schutzwohnung betreuen, die das Sozialreferat zur Verfügung stellt.
Im Gesundheitsamt ging der Plan auf. Die Bewerberlage war gut, die Stelle wurde besetzt und später nachbesetzt. Beim Verein sieht die Bilanz anders aus. Die halbe Stelle von 2018 ist bis heute unbesetzt; nach Angaben des Vereins fanden sich keine qualifizierten Bewerberinnen. Die andere Stelle hat seit vielen Jahren eine Mitarbeiterin inne, die in der Ausstiegsberatung inzwischen Erfahrung hat. Laut einer Auskunft vom September 2024 ist sie aber nicht in Sozialer Arbeit ausgebildet. Von zwei Sozialarbeiterinnen-Stellen, die der Stadtrat dem Verein zugedacht hatte, gab es damit keine einzige im beschlossenen Sinn.
Gezahlt wurde trotzdem. Mit der Vorlage vom Juni 2025 soll der Stadtrat nun sein Einverständnis mit den Zuschüssen für die Jahre 2016 bis 2024 erklären, also für neun Jahre im Nachhinein. Die Verwaltung begründet das so: Beraten worden sei ja, nur eben nicht von einer Fachkraft. Wie viel Geld in diesen Jahren geflossen ist, steht nicht in der Vorlage.
Für die Zukunft wird die Anforderung der Wirklichkeit angepasst. Aus der Sozialarbeiterin wird eine Beraterinnen-Stelle in Teilzeit, bezahlt vergleichbar der Entgeltgruppe 6. Bis Ende 2026 soll der Verein dafür jährlich bis zu 35.000 Euro erhalten. Für 2025 und 2026 zusammen sind das bis zu 70.000 Euro (2 x 35.000 Euro).
Ob das Angebot wirkt und ob die Schutzwohnung überhaupt gebraucht wird, soll erst eine Evaluation klären. Vorgesehen war sie bereits im Beschluss von 2014. Elf Jahre später soll nun eine Projektgruppe zunächst einmal ein Evaluationsdesign entwickeln.
Kritik
Wer einen Zuschuss für eine Fachkraft gewährt, muss prüfen, ob die Fachkraft auch eingestellt wird. Er darf nicht neun Jahre später den Stadtrat um nachträgliche Zustimmung bitten. Spätestens als die zweite Stelle unbesetzt blieb, hätte die Stadt die Förderung überprüfen und den Zweck neu festlegen müssen. Weitere Zahlungen hätten an die Ergebnisse der seit 2014 versprochenen Evaluation geknüpft werden müssen, statt die Anforderungen einfach zu senken.
BSV/25/61084: Anpassung der kommunalen Angebote der Sozialarbeit und Beratung für Menschen in der Prostitution, Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg, 17. Juni 2025. Zahlen gegen die Vorlage geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand der Vorlage; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.