Kanäle für 48.700, offiziell angeschlossen 10.660
Deutschland bezahlte in Jordanien Abwasserkanäle für 35.000 zusätzliche Nutzer, offiziell angeschlossen waren im Evaluierungsjahr 10.660 Menschen.
Was ist passiert?
Jordanien gehört zu den wasserärmsten Ländern der Welt und hat nach dem Ausbruch des Syrienkriegs Hunderttausende Geflüchtete aufgenommen. Im nördlichen Gouvernement Mafraq stellen Syrer ein Drittel der Bevölkerung. Dort ließ das BMZ ab 2014 im Eilverfahren Abwasserkanäle bauen, um die Lebensbedingungen zu verbessern und Konflikten vorzubeugen. Die Evaluierung stellt fest, dass Abwasser nicht zu den dringlichen Bedürfnissen der Zielgruppe gehörte. Spannungen wegen der Abwasserentsorgung gab es weder damals noch heute.
In der Stadt Mafraq und im Vorort Manshiyah Bani Hassan entstanden Sammel- und Transportleitungen sowie Hausanschlüsse mit einer Kapazität für ca. 48.700 Menschen. Ziel waren 35.000 zusätzlich angeschlossene Menschen. Im Evaluierungsjahr waren offiziell 10.660 angeschlossen, eine Zielerreichung von 31 %. In Mafraq werden 67 % der gebauten Hausanschlussschächte offiziell nicht genutzt, in Manshiyah Bani Hassan 82 %. Dort sind nach Berechnung der Evaluatoren ca. zwei Drittel der Hausanschlüsse illegal und damit gebührenfrei. Die tatsächliche Nutzerzahl liegt daher über dem offiziellen Wert: Aus den Abwassermengen schätzen die Evaluatoren je nach Annahme 7.087 bis knapp 19.000 zusätzliche Nutzer. Auch das liegt laut Bericht „weit vom Zielwert entfernt“, die neuen Kapazitäten werden selbst im günstigsten Fall nur zu etwa 40 % genutzt. Der Betreiber Yarmouk Water Company machte nach der Fertigstellung nicht öffentlich bekannt, dass sich Haushalte anschließen können. Bei der Evaluierungsreise konnten seine Mitarbeiter die gebaute Infrastruktur nicht mehr finden.
Die Bauqualität war teils mangelhaft. Bei der Abschlusskontrolle Anfang 2021 wurden erhebliche Baumängel festgestellt, die Stand Oktober 2024 nicht behoben waren. Lose Kunststoffringe aus den neuen Rohren beschädigten die Rechen der Kläranlage, und Straßen senkten sich. Über die Kostenbeteiligung an der Beseitigung der Straßensenkungen streiten die Wasserbehörde und die Gemeinde Mafraq vor Gericht. Die Garantie der Baufirma wurde gezogen, reichte aber nicht für diese Reparaturkosten. In einer der beiden Pumpstationen funktionierte nur noch eine Pumpe. Der Betreiber deckte 2022 seine Betriebskosten zu 60,8 %.
Laut Bericht flossen 14,7 Mio. Euro für Phase III und 10 Mio. Euro für Phase IV als Zuschuss, zusammen 24,7 Mio. Euro (14,7 Mio. plus 10 Mio.) bei geplanten 25 Mio. Euro. Die Baukosten je tatsächlich angeschlossenem Einwohner lagen bei ca. 1.500 Euro statt geplanter 430 Euro, was der Bericht mit der niedrigen Anschlussrate erklärt. Bezogen auf alle anschließbaren Einwohner sind es 530 Euro, laut Bericht „immer noch hoch“, aber mit örtlichen Marktbedingungen erklärbar. Vergleichbare aktuelle Vorhaben im Gouvernement Irbid kosten ca. 750 Euro je Einwohner. Die KfW verweist auf das Eilverfahren, in dem auf Zielgruppenanalyse, Umweltprüfung und Trägeranalyse verzichtet wurde. Als Hauptursache für die niedrige Anschlussrate nennen Betreiber und Wasserbehörde, dass die Behörden den bestehenden Anschlusszwang nicht durchsetzen. Hinzu kommen hohe einmalige Anschlusskosten, die die Hauseigentümer und nicht die Mieter tragen.
Einen Nutzen gibt es: An der Kläranlage kommen seit Fertigstellung täglich 567 m³ oder 12 % mehr Abwasser an, nach Berechnung des Berichts rund 10.000 zusätzliche Einwohner bei 55 Litern pro Kopf und Tag. Befragte Einwohner ziehen die Kanalisation den Sickergruben vor, die Lebensbedingungen haben sich laut Bericht plausibel verbessert, und es sind positive Umweltwirkungen zu erwarten. Die Wirkungen wurden mit Note 3, die Kohärenz mit Note 2 bewertet. Gesamturteil: „eher nicht erfolgreich“.
Kritik
Für 24,7 Mio. Euro Zuschuss wurde ein dauerhaftes Kanalnetz gebaut, das offiziell zu nicht einmal einem Drittel des Ziels genutzt wird und auch unter Einrechnung illegaler Anschlüsse weit darunter bleibt. Seine Baumängel sind seit Jahren nicht behoben, weil Wasserbehörde und Gemeinde vor Gericht über die Kosten streiten. Der Nutzen für die Angeschlossenen ist real, steht aber in keinem Verhältnis zur geschaffenen Kapazität. Ein Eilverfahren rechtfertigt keine auf Jahrzehnte angelegte Investition, bei der vorher niemand geprüft hat, ob die Haushalte den Anschluss bezahlen können und wollen. Auch die Frage, ob der Betreiber das Netz überhaupt unterhalten kann, wurde vorher nicht geklärt. Vor der Auszahlung hätten verbindliche Zusagen zum Anschlusszwang, zur Anschlussfinanzierung für Haushalte und zu einem tragfähigen Wartungskonzept stehen müssen.
Ex-post-Evaluierung der KfW Entwicklungsbank, 2025. Zahlen gegen den Bericht geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßnahmen im Transparenzportal: DE-1-201467620, DE-1-201465087.