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15 Jahre Bürgergeld ohne Jobcenter-Termin

Der Bund zahlt bundesweit Bürgergeld weiter, auch wenn jemand seit knapp 15 Jahren nicht zum Jobcenter kommt; höchstens drei Monate Kürzung drohen

Was ist passiert?

Wer Bürgergeld bezieht und arbeiten kann, soll nach dem Gesetz alles tun, um wieder vom eigenen Einkommen zu leben. Dafür laden die Jobcenter zu Beratungsgesprächen ein, in denen Ziele und nächste Schritte vereinbart werden. Der Bundesrechnungshof hat untersucht, was geschieht, wenn jemand einfach nicht erscheint. Er prüfte 265 zufällig ausgewählte Fälle aus 101 Jobcentern.

Das Ergebnis ist ernüchternd. Eine Person mit Jahrgang 1964 bezog seit 2008 laufend Leistungen. Das letzte dokumentierte Gespräch mit der Arbeitsvermittlung fand am 19. Mai 2010 statt, zur Prüfung lag es knapp 15 Jahre zurück. In einem anderen Fall waren es knapp zwölf Jahre. Manche hatten mit der Vermittlung ihres Jobcenters noch nie gesprochen, beantworteten aber zuverlässig die Post der Leistungsabteilung. Damit gelten sie als erreichbar, und das Geld fließt weiter.

Bei versäumten Terminen darf das Jobcenter den Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat kürzen, bei Wiederholung um höchstens 30 Prozent für drei Monate. Ein Jobcenter notierte trocken, die Sanktionen seien dem Kunden egal. Gemessen an knapp 15 Jahren, also rund 180 Monaten, erfasst selbst die schärfste Kürzung nur 3 Monate und damit weniger als 2 Prozent der Zeit. Jobcenter, die die Zahlung ganz einstellten, scheiterten häufig am Widerspruch. Die strengere „Totalverweigerer“-Regel greift bei geschwänzten Terminen nicht und wurde seit März 2024 bundesweit ohnehin nur bei einer geringen zweistelligen Zahl von Personen angewandt. Zum Vergleich: 2024 sprachen die Jobcenter 318.730 Kürzungen allein wegen Meldeversäumnissen aus.

Anders als beim Arbeitslosengeld ist die Mitwirkung beim Bürgergeld keine Voraussetzung für die Zahlung. Das Bundesarbeitsministerium kündigte an, die Erkenntnisse bei der Umgestaltung der Grundsicherung zu berücksichtigen. Was daraus wird, war beim Stand des Berichts im Oktober 2025 offen.

Kritik

Eine Sozialleistung, die über Jahre ohne jede Gegenleistung weiterläuft, verfehlt ihren eigenen Zweck. Wer die Arbeitsvermittlung seit 2010 ignoriert und dafür allenfalls drei Monate lang eine Kürzung hinnehmen muss, hat keinen Grund, sein Verhalten zu ändern. Der Bund hätte die Zahlung längst an die Mitwirkung koppeln müssen, so wie es beim Arbeitslosengeld selbstverständlich ist. Ein Gesetz, das die Jobcenter zum Zuschauen zwingt, geht zulasten der Steuerzahler und all jener Bürgergeldbeziehenden, die ihre Pflichten erfüllen.

Fehlende Mitwirkung in der Arbeitsvermittlung: Handlungsmöglichkeiten der Jobcenter verbessern, Bundesrechnungshof, 2. Oktober 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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