2,8 Milliarden Euro Zuschüsse ohne Prüfung
Das Umweltministerium des Bundes plante 2,8 Milliarden Euro an Zuschüssen und prüfte nur bei 1 von 47 Programmen, ob sich das Geld lohnt
Was ist passiert?
Wenn der Bund Zuschüsse verteilt, regeln Förderrichtlinien, wer Geld bekommt, wofür und wie viel. Bevor ein Ministerium eine solche Richtlinie erlässt, verlangt das Haushaltsrecht zweierlei: Es muss klären, ob überhaupt Förderbedarf besteht, und es muss prüfen, ob sich das Geld wirtschaftlich einsetzen lässt.
Der Bundesrechnungshof hat 47 Förderrichtlinien untersucht, die das Bundesumweltministerium zwischen 2016 und 2021 erlassen hat. Auf ihrer Grundlage waren Ausgaben von rund 2,8 Mrd. Euro geplant, im Schnitt also fast 60 Mio. Euro je Richtlinie (2,8 Mrd. Euro geteilt durch 47). Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung lag genau einmal vor. Bei 46 Richtlinien fehlte sie. Bei 32 Richtlinien mit geplanten Ausgaben von rund 1 Mrd. Euro fand sich in den Akten nicht einmal eine Überlegung dazu, ob die Förderung nötig ist. Das sind gut 31 Mio. Euro je Richtlinie, für die niemand schriftlich begründete, warum der Bund hier zahlen soll.
An Zeit fehlte es nicht. Bis zur Veröffentlichung einer Richtlinie vergingen im Schnitt 367 Tage, rund 247 davon in der Planungsphase. Und wo es doch einmal eine Bedarfsanalyse gab, wurde sie lange gestreckt: Eine Studie aus dem Jahr 2014 diente ohne wesentliche Aktualisierung als Grundlage für Förderaufrufe bis 2021.
Der Rechnungshof empfahl, dass der Haushaltsbeauftragte des Ministeriums künftig nur noch Richtlinien mitzeichnet, denen Bedarfsanalyse und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung beiliegen. Das Ministerium winkte ab. Ein solches Controlling sei unverhältnismäßig, die Prüfung betreffe teils zehn Jahre alte Vorgänge, seither habe man vieles verbessert. Als Beleg schickte es einen internen „Leittext zu Förderrichtlinien“ vom Februar 2026. Zu den fehlenden Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen selbst äußerte es sich nicht. Die Planungsphase, in der die Versäumnisse lagen, kommt in dem Leittext nach Feststellung des Rechnungshofs gar nicht vor.
Kritik
Wer Milliarden verteilt, ohne vorher zu fragen, ob und wie das Geld wirkt, kann hinterher auch nicht sagen, ob es gut angelegt war. Dass das Ministerium bei 46 von 47 Richtlinien auf die vorgeschriebene Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichtete, ist kein Formfehler, sondern ein Blindflug mit Steuergeld. Statt eine verbindliche Kontrolle abzulehnen, sollte das Ministerium keine Förderung mehr starten, bevor Bedarf und Wirtschaftlichkeit belegt sind. Ein interner Leittext, der die eigentliche Schwachstelle nicht einmal erwähnt, ersetzt das nicht.
Erlass von Förderrichtlinien durch das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit in den Jahren 2016 bis 2021 - Einzelplan 16 - Teil I: Haushaltsrechtliche Voraussetzungen und Abstimmungsprozesse, Bundesrechnungshof, 2. Juni 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.