Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlplanung

2,9 Millionen Euro für Dächer ohne Schule

Der Kulturbeauftragte des Bundes bezahlte in Templin 2,9 Mio. Euro für neue Dächer alter Schulhäuser, doch die geplante Schule mit Internat kommt nie

Was ist passiert?

Auf der Liegenschaft des ehemaligen Joachimsthalschen Gymnasiums in Templin steht ein denkmalgeschützter Gebäudebestand. Eine private Stiftung wollte dort eine Internatsschule einrichten, die alten Häuser sanieren und durch Neubauten ergänzen. Der Bund zeigte sich früh großzügig: Im Jahr 2020 stellte der Bundestag 30 Mio. Euro aus dem Förderprogramm KulturInvest bereit. Die Planungsunterlagen, die das Haushaltsrecht für eine solche Zusage verlangt, gab es zu diesem Zeitpunkt noch nicht.

Ein Jahr später legte die Stiftung erstmals ein Bau- und Finanzierungskonzept vor. Es nannte Gesamtkosten von 97 Mio. Euro, ließ aber offen, woher ein großer Teil des Geldes kommen sollte. Wesentliche Kostenposten fehlten ganz. Ein Anlass zur Vorsicht, sollte man meinen. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bewilligte in den Folgejahren dennoch 2,9 Mio. Euro aus zwei weiteren Förderprogrammen, um die Dächer einzelner Gebäude zu sanieren. Nach Einschätzung des Bundesrechnungshofs hätte eine Notsicherung genügt.

Besser wurden die Zahlen nicht. Eine formlose Anfrage der Stiftung aus dem Jahr 2023 enthielt weder alle Kosten für die Nutzung als Internatsschule noch die Baupreissteigerungen. Der Bundesrechnungshof rechnete nach und kam auf 132 Mio. Euro. Das ist doppelt so viel, wie der Stiftung aus Bundes- und Landesmitteln sowie Spenden zur Verfügung stand, also rund 66 Mio. Euro (132 Mio. geteilt durch 2). Gegenüber dem Konzept von 2021 lag die Rechnung damit um 35 Mio. Euro höher. Planungsbüros beauftragte die Stiftung trotzdem.

Im August 2026 gab die Stiftung auf: Die Finanzierung sei nicht zu sichern, die Internatsschule werde nicht weiterverfolgt, weitere Fördermittel nehme man nicht in Anspruch. Wie das Ensemble künftig genutzt wird, ist unklar. Damit gelten die 2,9 Mio. Euro für die Dachsanierung als verloren.

Kritik

Wer Geld für einzelne Bauteile bewilligt, bevor das Gesamtvorhaben finanziert ist, darf sich über ein solches Ende nicht wundern. Der BKM hätte erst zahlen dürfen, als ein tragfähiges Finanzierungs- und Betriebskonzept vorlag, so verlangt es das Haushaltsrecht. Statt teurer Sanierungen hätte eine Notsicherung den Bestand bis zu einer belastbaren Entscheidung geschützt. So stecken 2,9 Mio. Euro Steuergeld in Dächern, unter denen nun niemand lernt.

Information über die Entwicklung des Einzelplans 04 (Bundeskanzler und Bundeskanzleramt) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2027, Bundesrechnungshof, 24. August 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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