Staatsbilanz

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334 Millionen für Firmenhilfe im Ausland

Das Bundeswirtschaftsministerium gab 2017 bis 2023 rund 334 Mio. Euro für Kammern, die deutsche Firmen im Ausland beraten, und prüfte nie den Nutzen

Was ist passiert?

Deutsche Unternehmen, die im Ausland Geschäfte anbahnen wollen, können sich an eine Auslandshandelskammer wenden. Die erste entstand 1894 in Belgien. Heute umfasst das Netz 62 solcher Kammern sowie 26 Delegationen und Repräsentanzen in 93 Staaten. Die Erstberatung ist kostenlos, Marktanalysen, Rechtsberatung oder Partnervermittlung kosten Geld. Das Bundeswirtschaftsministerium übernimmt einen Teil der Ausgaben, zuletzt 23,9 Prozent. Das Geld fließt über die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) an die Standorte. Für 2023 waren 57,5 Mio. Euro eingeplant.

Von 2017 bis 2023 flossen tatsächlich rund 334 Mio. Euro. Das ist die Summe der jährlichen Ausgaben laut Haushaltsrechnung. Ob sich das lohnt, weiß das Ministerium nicht. Die Bundeshaushaltsordnung verlangt für jede finanzwirksame Maßnahme eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Nach den Feststellungen des Bundesrechnungshofs hat das Ministerium eine solche nie erstellt, weder für das Netz insgesamt noch vor der Aufnahme neuer Standorte. Zuletzt kam im Juni 2023 eine Delegation in Abidjan an der Elfenbeinküste hinzu. Gemessen wird stattdessen Betriebsamkeit: die Zahl der Erstberatungen sowie der Veranstaltungen und Messebesucher. Zielwerte sind häufig wenig ambitioniert oder fehlen ganz.

Auch die Ziele selbst stammen gewissermaßen aus der Ablage. Die Zuwendungsbescheide von 2023 unterschieden sich von denen aus 2019 nur in Nuancen. Unter anderem forderten sie die Einführung eines Buchhaltungssystems, das die DIHK bereits seit mehreren Jahren verwendet. Dabei hatte eine externe Evaluation schon acht Jahre vor dem Prüfbericht vom Januar 2025 erhebliche Schwächen bei der Mess- und Steuerbarkeit des Netzes festgestellt. Beseitigt wurden sie nicht. Bei der Prüfung der Jahresabschlüsse der Kammern ist das Ministerium außerdem erheblich in Rückstand geraten.

Das Ministerium räumt ein, dass eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung fällig ist. Für 2025 kündigte es eine Evaluation an. Zugleich gab es zu bedenken, der Aufwand müsse in einem angemessenen Verhältnis zur Förderung stehen. Bei mehr als 50 Mio. Euro im Jahr ist dieser Einwand schwer nachzuvollziehen.

Kritik

Wer seit Jahrzehnten jedes Jahr mehr als 50 Mio. Euro Steuergeld vergibt, muss nachweisen können, was die Förderung bewirkt. Das Ministerium hat weder vor der Förderung noch vor neuen Standorten geprüft, ob sich der Einsatz lohnt. Die bekannten Schwächen aus der Evaluation hat es jahrelang liegen lassen. Statt längst erledigte Ziele fortzuschreiben, hätte es messbare Vorgaben festlegen und die Leistung jedes einzelnen Standorts bewerten müssen.

Förderung des Netzes von Auslandshandelskammern, Delegationen und Repräsentanzen über die Deutsche Industrie- und Handelskammer - Kapitel 0904 Titel 687 02 - Teil I: Aufgabenwahrnehmung von BMWK und DIHK im Förderverfahren, Bundesrechnungshof, 8. Januar 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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