4 Milliarden Euro Schulden für Kliniken
Das Bundesgesundheitsministerium verteilt 4 Milliarden Euro Kredit pauschal an alle Krankenhäuser, ohne zu prüfen, wofür das Geld ausgegeben wird
Was ist passiert?
Über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität darf sich der Bund mit bis zu 500 Mrd. Euro zusätzlich verschulden. Das Geld ist ausschließlich für öffentliche Investitionen in Infrastruktur gedacht, Zins und Tilgung tragen künftige Generationen. Aus diesem Topf will das Bundesgesundheitsministerium 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2025 und 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2026 für sogenannte „Sofort-Transformationskosten“ der Krankenhäuser abzweigen, zusammen 4 Mrd. Euro.
Was diese Kosten eigentlich sein sollen, erklärt die Gesetzesbegründung nicht. Sie verweist lediglich auf eine „Lücke“ aus den Jahren 2022 und 2023, die laut Koalitionsvertrag zu schließen sei. Der Weg dorthin ist denkbar schlicht: Vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026 sollen alle Kliniken auf jede stationäre Behandlung gesetzlich Versicherter 3,45 Prozent aufschlagen dürfen. Der Bund erstattet den Krankenkassen das pauschal über den Gesundheitsfonds. Einen Verwendungsnachweis gibt es nicht. Ob ein Haus investiert oder nicht, ob es nach der Krankenhausreform überhaupt weiterbestehen soll, spielt keine Rolle. Die Bundesregierung lobt das Verfahren als besonders bürokratiearm. Das trifft zu, denn wer nichts prüft, hat wenig Arbeit.
Rechnerisch fließen im Zuschlagsjahr rund 11 Mio. Euro pro Tag an die Kliniken (4 Mrd. Euro geteilt durch 365 Tage). Womöglich wird es sogar mehr: Weil sich die Summe der abgerechneten Zuschläge nicht vorhersagen lässt, könnten am Ende mehr als 4 Mrd. Euro fällig werden. Wer den Mehrbetrag bezahlt, ist offen. Zugleich lohnt es sich für Krankenhäuser, im Zuschlagszeitraum möglichst viel zu behandeln.
Dabei ist der Bund für die Krankenhausfinanzierung grundsätzlich gar nicht zuständig, Investitionen sind Sache der Länder. Der Bundesrechnungshof bezweifelt, dass ein Zuschuss an den Gesundheitsfonds überhaupt eine Investition im Sinne des Sondervermögens ist. Die vorgeschriebene Erfolgskontrolle hält er bei dieser Konstruktion für von vornherein unmöglich. Zum Zeitpunkt seines Berichts im September 2025 lag die Regelung als Gesetzentwurf vor.
Kritik
Kreditfinanzierte Milliarden pauschal an jede Klinik auszuschütten, ohne zu fragen, wofür, hat mit Investitionen nichts zu tun. Wer Schulden für Infrastruktur aufnimmt, muss das Geld an konkrete Vorhaben binden und deren Nutzen belegen. Statt kurzfristig Finanzlücken zu stopfen, hätte der Bund Hilfen nur bedarfsbezogen gewähren und die Länder an ihre Investitionspflicht erinnern müssen. So zahlen künftige Generationen Zins und Tilgung auch für Kliniken, die nach der Reform gar nicht erhalten bleiben sollen.
Information über die Entwicklung des Einzelplans 15 (Bundesministerium für Gesundheit) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2026, Bundesrechnungshof, 3. September 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.