4 Milliarden Kreditgeld für Kliniken ohne Kontrolle
Die Bundesregierung zahlte allen Krankenhäusern 4 Milliarden Euro aus neuen Schulden und prüfte nie, ob ein Euro in Gebäude oder Technik floss
Was ist passiert?
Das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ist ein Kreditrahmen des Bundes von bis zu 500 Mrd. Euro. Nach dem Grundgesetz darf das Geld ausschließlich in öffentliche Investitionen in Infrastruktur fließen. Jede Maßnahme muss sich zudem einer Erfolgskontrolle stellen. Weil Zins und Tilgung künftige Generationen belasten, sollen nur Vorhaben mit nachweislich dauerhafter Wirkung bezahlt werden.
Bei den Krankenhäusern wählte der Bund einen bequemeren Weg. Aus dem Sondervermögen flossen 1,5 Mrd. Euro im Jahr 2025 und 2,5 Mrd. Euro im Jahr 2026 als ergänzender Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds, zusammen also 4 Mrd. Euro. Im Gegenzug durften alle Kliniken vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026 auf jede Behandlung gesetzlich Versicherter 3,25 Prozent aufschlagen. Als Begründung nannte das Gesetz eine „Lücke bei den Sofort-Transformationskosten“ aus den Jahren 2022 und 2023. Was diese Kosten eigentlich sein sollen, blieb offen. Die Bundesregierung lobte das Verfahren als besonders bürokratiearm. Das war es auch, denn kontrolliert wurde nichts.
Rechnerisch verteilte der Bund damit gut 330 Mio. Euro im Monat (4 Mrd. Euro geteilt durch 12 Monate). Ob davon auch nur ein Euro in Gebäude, Technik oder Umbauten floss, lässt sich nicht feststellen. Die Kliniken erhielten den Zuschlag zur freien Verfügung, einen Verwendungsnachweis mussten sie nicht vorlegen. Profitiert haben auch Häuser, die nach der Krankenhausreform gar nicht dauerhaft bestehen sollen, und solche, die keinerlei Investitionen planen. Weil der Zuschlag an jede Behandlung geknüpft war, lohnte es sich obendrein, im Zeitraum möglichst viele Patienten zu behandeln.
Aufschlussreich ist die Erfolgsbilanz. Das Bundesfinanzministerium bescheinigte der Maßnahme in seinem Monitoringbericht eine „vollständige Zielerreichung“. Gemessen werden konnte dabei nach eigener Auskunft allerdings nur der Input. Als Erfolg galt also schlicht, dass das Geld überwiesen war. Der Bundesrechnungshof sieht die Zweckbindung des Sondervermögens verletzt, bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit und warnt vor einem Präzedenzfall für weitere politische Wunschprojekte.
Kritik
Ein schuldenfinanzierter Topf für zusätzliche Investitionen darf nicht zur Gießkanne für pauschale Zuschläge an alle Krankenhäuser werden. Wer 4 Mrd. Euro auf Pump verteilt, muss zumindest wissen wollen, wofür das Geld ausgegeben wird. Der Bund hätte die Mittel an konkrete Investitionsvorhaben und einen Verwendungsnachweis binden müssen, zumal für Krankenhausinvestitionen ohnehin die Länder zuständig sind. Wenn schon die Überweisung als Zielerreichung gilt, wird jede Erfolgskontrolle zur bloßen Formsache.
Information über die Entwicklung des Einzelplans 15 (Bundesministerium für Gesundheit) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2027, Bundesrechnungshof, 2. September 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.