Staatsbilanz

Bund/Weitere/Fehlender Bedarf

617.000 Euro für ein Wertpapier, das keiner kaufte

Das Bundesfinanzministerium nahm zum Schein 170 Milliarden Euro Kredit auf, um das Geld für später aufzuheben, und zahlte 617.000 Euro Verwahrgebühr

Was ist passiert?

Im Oktober 2022 spannte der Bund wegen der stark steigenden Energiepreise infolge des Ukraine-Kriegs einen Abwehrschirm auf: Gas- und Strompreisbremsen sowie Hilfen für Unternehmen und Gasimporteure. Angesiedelt war das Ganze im Wirtschaftsstabilisierungsfonds, im Teil „WSF-Energiekrise“, der dafür Kredite aufnehmen durfte. Zum Jahresende 2022 waren von dieser Ermächtigung noch rund 170 Mrd. Euro ungenutzt, und sie drohten zu verfallen.

Das Bundesfinanzministerium fand einen Ausweg, der nur auf dem Papier existierte. Es schuf eine neue Wertpapiergattung, die sogenannte „Zusatzemission“, mit einem Volumen von genau 170 Mrd. Euro. Verkauft wurde davon nichts. Das Papier wanderte direkt in den Eigenbestand, am Finanzmarkt wurde es nie angeboten. Der Bundesrechnungshof hielt fest, das Ministerium habe eine Kreditaufnahme dargestellt, die gar nicht stattgefunden hat. Der Zweck lag auf der Hand: Die 170 Mrd. Euro sollten auf die Schuldenregel des Jahres 2022 angerechnet werden, um sie in den Folgejahren ausgeben zu können. Ein Kredit auf Vorrat also, der in Wahrheit nur eine Buchung war.

Lange hielt die Konstruktion nicht. Im November 2023 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Kreditermächtigungen für Notlagen nur in Notlagenjahren gelten und danach verfallen. Das Ministerium löste den WSF-Energiekrise auf und löschte die „Zusatzemission“ am 19. Dezember 2023.

Folgenlos blieb das Papier, das nie jemand kaufen sollte, trotzdem nicht. Für seine Verwahrung wurden dem Bund während der kurzen Laufzeit Depotführungsgebühren von 617.000 Euro in Rechnung gestellt. Umgerechnet sind das rund 3.600 Euro für jede der 170 Milliarden (617.000 Euro geteilt durch 170). Einen Gegenwert gab es nicht, denn es floss kein einziger Euro an Krediteinnahmen. Der Bundesrechnungshof geht immerhin davon aus, dass das Ministerium ein solches Instrument künftig nicht mehr nutzen wird.

Kritik

Wer ungenutzte Kreditermächtigungen mit einem Wertpapier rettet, das nie verkauft werden soll, betreibt Buchhaltungskosmetik auf Kosten der Haushaltsklarheit. Das Bundesfinanzministerium hätte die nicht benötigten Notlagenkredite verfallen lassen müssen, statt sie für spätere Jahre zu horten. Die 617.000 Euro Gebühren sind dabei der kleinere Schaden, schwerer wiegt der Versuch, die Schuldenregel mit einem Scheinpapier zu umgehen. Solche Konstruktionen gehören verbindlich ausgeschlossen und dürfen nicht allein von der Hoffnung des Rechnungshofs abhängen.

Information über die Entwicklung des Einzelplans 32 (Bundesschuld) für die Beratungen zum Bundeshaushalt 2025, Bundesrechnungshof, 14. August 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.

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