638.000 Euro für Kurse, deren Nutzen keiner kennt
Vier Jobcenter zahlten 638.000 Euro für Kurse von 85 Bürgergeld-Empfängern und fragten fast nie nach, was die Kurse gebracht haben
Was ist passiert?
Wer Bürgergeld bezieht, kann vom Jobcenter in eine Maßnahme geschickt werden: eine Weiterbildung, ein Aktivierungskurs, eine Arbeitsgelegenheit. Durchgeführt werden diese Angebote von Trägern, bezahlt aus Eingliederungsmitteln des Bundes. Nach dem Ende muss der Träger dem Jobcenter unverzüglich eine Beurteilung schicken. Sie soll zeigen, was der Teilnehmer gelernt hat und wie es mit ihm weitergehen kann.
Der Bundesrechnungshof hat sich bei vier Jobcentern 242 Förderfälle angesehen, die überwiegend zwischen Mai und September 2024 endeten. In 85 davon lag keine Beurteilung vor. Allein für diese Fälle hatten die Jobcenter 638.000 Euro ausgegeben, im Schnitt 7.500 Euro pro Teilnehmer. Nachgefordert wurde genau eine der fehlenden Beurteilungen. In den übrigen 84 Fällen fiel die Lücke schlicht niemandem auf. Bei beruflichen Weiterbildungen fehlte das Papier sogar in 87 Prozent der Fälle.
Die Lage hat sich verschlechtert. Bei früheren Prüfungen fehlten 19 Prozent (2021) und 13 Prozent (2023) der Beurteilungen, nun sind es 35 Prozent und damit fast das Dreifache des letzten Werts (35 geteilt durch 13). Weitere 66 Beurteilungen trafen verspätet ein, im Schnitt nach 33 Tagen, als die Folgegespräche längst geführt waren. Ein Jobcenter erklärte, manche Träger kennten ihre Pflicht gar nicht. Erinnert hatte sie allerdings auch keiner.
Noch deutlicher wird das Wegsehen bei den Fehlzeiten. In acht Fällen warfen Träger Teilnehmer wegen wiederholten unentschuldigten Fehlens aus der Maßnahme, ohne dem Jobcenter vorher auch nur einen Fehltag gemeldet zu haben. Die Jobcenter konnten nicht eingreifen und prüften auch keine Bußgelder gegen die Träger. Das Geld für diese Kurse blieb nach Feststellung des Rechnungshofs wirkungslos.
Die vier Jobcenter wollen ihre Aufsicht nun verstärken, die Bundesagentur will die Träger erneut per Rundschreiben an ihre Pflichten erinnern. Ein solches Rundschreiben gibt es bereits. Beachtet wurde es bislang offenbar kaum.
Kritik
Wer für eine Maßnahme im Schnitt 7.500 Euro pro Teilnehmer ausgibt, muss wissen wollen, was sie gebracht hat. Die Jobcenter haben gezahlt und danach weder die Beurteilung eingefordert noch bemerkt, dass sie fehlte, obwohl frühere Prüfungen genau dieses Problem schon benannt hatten. So bleibt offen, ob das Geld überhaupt etwas bewirkt hat, und Kursabbrüche fallen erst auf, wenn nichts mehr zu retten ist. Ein Fall sollte erst dann als abgeschlossen gelten, wenn Beurteilung und Fehlzeitenmeldungen vollständig vorliegen.
Auskunftspflichten von Trägern bei Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, Bundesrechnungshof, 17. April 2026. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.