850 Millionen Euro, aber kaum ein Notfallplan
Der Bund zahlt jährlich 850 Millionen Euro für 46 Archive und Bibliotheken in Deutschland, doch nur fünf sind auf Katastrophen vorbereitet
Was ist passiert?
Bücher, Urkunden, Manuskripte und Akten: In 46 vom Bund geförderten Einrichtungen, darunter das Bundesarchiv, die Stiftung Preußischer Kulturbesitz und die Deutsche Nationalbibliothek, lagern mehr als 1.600 Regalkilometer schriftliches Kulturgut mit rund 223 Millionen Objekten. Zuständig ist die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Im Haushaltsjahr 2024 trug der Bund rund 850 Mio. Euro zur Finanzierung dieser Häuser bei, im Schnitt gut 18 Mio. Euro je Einrichtung (850 Mio. Euro geteilt durch 46).
Bei solchen Summen dürfte man einen gewissen Überblick erwarten. Der Bundesrechnungshof fand ihn nicht. Nur jede fünfte Einrichtung hatte ein Konzept, wie sie ihre Bestände dauerhaft erhalten will. Mehr als drei Viertel verzichteten auf regelmäßige Inventuren. Auf Naturkatastrophen oder bewaffnete Konflikte waren lediglich fünf der 46 Häuser umfassend vorbereitet. 21 hatten weder ihre Risiken analysiert noch einen Notfallplan erstellt. Auch digital ist wenig gesichert: Das Bundesarchiv hatte 1,2 Prozent seines Bestands digitalisiert, die Deutsche Nationalbibliothek 0,9 Prozent.
Die BKM selbst wusste von alldem nichts. Sie kannte weder den Gesamtumfang der Bestände noch wusste sie, welche Einrichtungen überhaupt Konzepte besitzen. Sie war davon ausgegangen, die Häuser hätten grundsätzlich einen Überblick. Das traf nicht zu. Ihre Erklärung: Erhalt und Digitalisierung seien Sache der einzelnen Einrichtungen, zudem dürfe sie keinen bestimmenden Einfluss auf die Kultur nehmen. An ihrer Verantwortung als Geldgeberin für die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ändert das allerdings wenig.
Etwas Bewegung gab es immerhin. Bis Ende August 2025 sollen alle Einrichtungen die nötigen Instrumente der Notfallvorsorge einführen, ein Leitfaden soll künftig die Aufsicht erleichtern. Eine übergreifende Steuerung von Bestandserhaltung und Digitalisierung lehnte die BKM in ihrer Stellungnahme jedoch weiterhin ab. Der Bundesrechnungshof sprach von einer „Laissez-Faire-Haltung“.
Kritik
Wer jährlich rund 850 Mio. Euro an Kultureinrichtungen überweist, muss wissen, in welchem Zustand die Bestände sind, die damit bewahrt werden sollen. Dass nur fünf von 46 Häusern für den Notfall gerüstet waren und die zuständige Stelle das erst durch den Bundesrechnungshof erfuhr, ist ein Versäumnis der Geldgeberin. Der Verweis auf die Eigenverantwortung der Einrichtungen entbindet nicht von der Pflicht, den Einsatz von Steuergeld zu kontrollieren. Die BKM sollte verbindliche Mindeststandards für Erhaltung, Inventur und Notfallvorsorge setzen und deren Einhaltung regelmäßig prüfen, bevor unersetzliche Bestände verloren gehen.
Fehlende Steuerung: BKM muss schriftliches Kulturgut des Bundes besser schützen, Bundesrechnungshof, 5. Mai 2025. Zahlen gegen das Dokument geprüft, gerechnete Werte nachgerechnet. Maßgeblich ist der Stand des Dokuments; spätere Beschlüsse sind nicht berücksichtigt.